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Stellungnahme 2018/48/Stn - Bereitstellung von Einspeisemanagement-Daten durch Solarlog

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das von der Beklagten eingerichtete Solarlog-System die gleichen Funktionen wie eine RLM-Messanlage erfüllt und die Beklagte damit den Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 genügt, oder ob die Errichtung einer RLM-Messanlage bei der Beklagten erforderlich war.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2018/48/Stn