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Stellungnahme 2017/36/Stn - Anlagenbetreibereigenschaft

Auf Ersuchen des Landgerichts Mönchengladbach hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Kläger im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 31. März 2015 im Sinne des EEG alleiniger "Anlagenbetreiber" einer Solaranlage gewesen ist (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Bemerkungen: Die Erwägungen aus dieser Stellungnahme sind nicht ohne Weiteres auf andere Fallkonstellationen, insbesondere nicht auf solche im Zusammenhang mit Anwendungsfragen zur Eigenversorgung nach §§ 61ff. EEG 2017, übertragbar, da es sich hierbei um eine Klärung im Einzelfall handelt.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2017/36/Stn