Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 18. September 2025 grünes Licht für eine umfassende Änderung der deutschen Förderregelung für Strom aus Biomasse und Biogas gegeben. Das Fördervolumen wird um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt, das Ausschreibungsvolumen erhöht und eine spezielle Quote für Wärmenetz-gebundene Biomasseanlagen eingeführt.
Kernpunkte sind ein höherer Flexibilitätszuschlag, eine Begrenzung förderfähiger Betriebsstunden bei Biogas sowie eine Verlängerung der Anschlussförderung von 10 auf 12 Jahre. Zudem wird der Zeitrahmen für die Umstellung alter Anlagen verkürzt. Damit sollen Anlagen verstärkt dann Strom produzieren, wenn er am Markt gebraucht wird.
Ab der Ausschreibungsrunde am 1. Oktober können die neuen EEG-Regelungen vollständig angewandt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der Pressemitteilung.
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