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Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das KWKG 2020

Die Europäische Kommission hat am 04. Juni 2021 eine verlängerte deutsche Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (mit Ausnahme von mit Stein- und Braunkohle betriebenen Anlagen) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Im Vergleich zu der bestehenden Regelung gilt im Rahmen des KWKG 2020, dass der Schwellenwert für die mit Blick auf eine Förderung erfolgende Teilnahme von Betreibern an einer Ausschreibung von 1 Megawatt (MW) auf 500 Kilowatt (kW) gesenkt wird. Des Weiteren wurde die automatische Regel eingeführt, dass die ausgeschriebenen Mengen im Falle einer Unterdeckung angepasst werden, um den wettbewerblichen Charakter der Auktionen zu gewährleisten und die Kosten für Verbraucher und Steuerzahler auf ein Minimum zu begrenzen. Auch die Zahl der beihilfefähigen Betriebsstunden wurde reduziert, um den Beihilfeempfängern einen weiteren Anreiz zu bieten, Strom in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung dann zu erzeugen, wenn er am dringendsten benötigt wird.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelungen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

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