Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 29. April 2021, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Damit findet das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz nun Anwendung. Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021.
Es stehe noch vertiefter Prüfbedarf seitens der Europäischen Kommission für vereinzelte Regelungen wie die Regionalisierung der Erneuerbare-Energien-Förderung (Südquote) an. Weitere Regelungen unterliegen einem separaten Genehmigungsverfahren, beispielsweise bedarf die gesetzliche Vollbefreiung von der EEG-Umlage für Grünen Wasserstoff einer Verordnung seitens des Gesetzgebers, die die Regelung erst ausgestalte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Pressemitteilung.