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BNetzA: Meldepflicht zu EEG-Zahlungen bis zum 12. Oktober 2018 für bestimmte Anlagenbetreiber

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch. Anschließend sollen die Ergebnisse der Abfrage durch die EU-Kommission zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen veröffentlicht werden.

Betroffen sind alle Anlagenbetreiber, die im Kalenderjahr 2017 von ihrem Anschlussnetzbetreiber Zahlungen nach dem EEG von mehr als 500.000 € (netto) für ihre Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 31. Dezember 2011 erhalten haben. Die BNetzA stellt auf Ihren Internetseiten einen Fragebogen bereit, der hierfür zu nutzen ist. Die Frist zur Abgabe der Meldung ist der 12. Oktober 2018 (Eingangsdatum).

Weitere Informationen sowie den Fragebogen zur Datenerhebung erhalten Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

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