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Europäische Kommission: Beihilferechtliche Genehmigung der KWK-Umlage

Mit Beschluss vom 23. Mai 2017 hat die Europäische Kommission den Einklang der KWK-Umlage für bestimmte Letztverbraucher (ermäßigte KWK-Umlage) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt. Gegenstand der Genehmigung ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2016 sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016.

In ihrem Beschluss billigt die Kommission die Privilegierungen stromkostenintensiver Unternehmen bei der Abrechnung der KWK-Umlage nach § 27 KWKG 2016 nach deren Anpassung durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016 zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenerzeugung und stellt deren Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht fest. Ferner befasst sich der Beschluss auch mit der Ausnahme für Stromspeicher in § 27b KWKG 2016.

Der Beschluss der EU-Kommission umfasst zudem eine Würdigung der von Deutschland gemeldeten Änderungen der von der Kommission bereits am 24. Oktober 2016 genehmigten Förderung von KWK-Anlagen. Diese betreffen die Förderfähigkeit des in einer KWK-Anlage erzeugten Stroms im Rahmen einer Ausschreibung, wenn dieser in ein geschlossenes Verteilernetz anstelle eines Netzes der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Diese Anpassung der Förderung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) sublit. bb) erachtet die Kommission für vereinbar mit dem Binnenmarkt.

 

 

Bemerkungen

Weitere Informationen zur beihilferechtlichen Genehmigung der KWK-Umlage sind auf den Internetseiten der EU-Kommission zugänglich.

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