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Einleitung der 4. Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2017 die vierte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Februar 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 MW, der Höchstwert 8,84 ct/kWh.

Zu diesem Gebotstermin sind in begrenztem Umfang auch Gebote auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten nach der bayerischen und badenwürttembergischen Öffnungsverordnung zulässig:

  • Nach der baden-württembergischen Öffnungsverordnung können auch pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2018 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Nach der bayerischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA-2000-Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2018 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

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