Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ab sofort auf ihren Seiten für Solaranlagenbetreiber, die den Mieterstromzuschlag nach §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3 EEG 2017 beanspruchen möchten, ein entsprechendes Formular zur Meldung bereit.
Unter anderem ist die Inanspruchnahme nur für Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 100 kW möglich, wenn deren Inbetriebnahme nach dem 24. Juli 2017 erfolgt ist.