Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. April 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen eingeleitet.
Gebotstermin ist der 1. Juni 2017 (24:00 Uhr). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt gemäß § 28 Absatz 2 EEG 2017 200 MW. Der Höchstwert beträgt gemäß § 37 b Absatz 1 EEG 2017 für diesen Gebotstermin 8,91 ct/kWh.
Zu diesem Gebotstermin sind auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im nachfolgenden Umfang zulässig:
- Baden-Württemberg: Nach der baden-württembergischen Freiflächenöffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird.
- Bayern: Nach der bayerischen Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen nicht abgegeben werden, wenn die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen belegen sind.
Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.