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Verfahrensordnung (VerfO) und Entgeltordnung (EntgeltO) der Clearingstelle EEG novelliert

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Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl ihre Verfahrensordnung (VerfO) als auch ihre Entgeltordnung (EntgeltO) verbessert und an das EEG 2014 angepasst.

Die Novellierungen gelten für alle Verfahren, die nach dem 3. August 2015 eingeleitet werden.

Auf zwei Neuerungen weisen wir Sie besonders hin:

  • Wird im Votumsverfahren die grundsätzliche Bedeutung festgestellt, sieht die neue Fassung der VerfO eine schnellere Verfahrensdurchführung vor: Statt Beisitzer aus dem Kreis der akkredierten Verbände (s. Anhang A zur VerfO) hinzuzuziehen, werden die Verbände nunmehr selbst um eine Stellungnahme im konkreten Fall gebeten (§ 26 Absatz 2 VerfO).
  • In der Entgeltordnung wurde die Schwelle für PV-Kleinstanlagen von 30 kW auf 10 kW abgesenkt, diejenige für Kleinanlagen von 100 kW auf 40 kW (§ 3 Absatz 3 EntgeltO). Die Schwellenwerte werden damit an die Bestimmungen des EEG 2014 angepasst.

Sie finden alle Fassungen sowohl der VerfO als auch der EntgeltO unter „Downloads“.  Weitere Erläuterungen zu unseren Verfahren finden Sie im Menüpunkt „Clearingstelle EEG“ unter „Verfahrensordnung“ bzw. unter „Entgeltordnung“. 

erstellt am
Gesetzesbezug