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Fachgespräch

Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ wird am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online stattfinden.

Das vorläufige Programm zum 47. Fachgespräch können Sie im Anhang dieser Seite abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich noch Änderungen ergeben können.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG, EnWG 2011, NABEG

Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300; BK8-22/010-A
Aktenzeichen: BK6-22-300; BK8-22/010-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur.  Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden.

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit der geplanten Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.

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Politisches Programm

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

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Gesetzentwurf

Mit der Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV) sollen die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG)  bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Die Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung - DBAV) vom 17. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 81), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Die Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie zur Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 17.

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Textfassung vom:

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2022 S. 2512), das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert durch Artikel 5 das EEG 2021.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20. Dezember 2022, das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, ist am 24.

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Fachgespräch

Das 44. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Rechtssicherheit: Beschleunigerin der Energiewende - 15 Jahre Clearingstelle“ fand am 30. November 2022 als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamt gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und durch Artikel 7 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das am 8. Juli 2022 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde am 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054, s. Anhang) veröffentlicht.

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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 30.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern die Anforderungen an das Lastmanagement und die Verfügbarkeit in autarken Insel- oder Arealnetzen, insbesondere Industrieanlagen mit eigener Stromproduktion, mit Anbindung an eine übergeordnete Energieversorgung. Derzeit verwendete Power Management Systeme (PMS) stellten zwar eine ausgereifte Lösung zum sicheren Betrieb und zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit dar, seien jedoch auf fossile Energieträger ausgerichtet.

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet die Problematik des Einspeisemanagement und die wirtschaftlichen  Auswirkungen des kommenden Redispatch 2.0 auf Erzeugereinheiten. Im Jahr 2020 sollen mehrere hunderte Millionen Euro Verluste durch das Einspeisemanagement der Windenergie an Land und weitere durch die Korrektur der Fahrpläne klassischer Kraftwerke entstanden sein. Das Redispatch 2.0 könne durch effektive „Erzeugungsanpassung“ Netzüberlastung durch überschüssige erneuerbare Energie und die finanziellen Verluste verringern.

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Aufsatz

Der Autor untersucht den zukünftigen Strommarkt und dessen, für die zukünftige Energieversorgung durch erneuerbare Energien, optimierten Aspekte. Dabei geht er auf die Veränderungen der Erzeugeranlagen, das Verbrauchsverhalten und die Netztopologie ein. Weiterhin stellt er eine Methode zur Ermittlung des Marktgleichgewichtspreises vor, die einen effizienten Betrieb sicherstelle und durch Preisanreize die Koordinationsfunktion eines Marktes ausfüllen solle.

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Gesetzentwurf

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.

Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und zusätzlich den wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung) abzudecken, bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.

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Aufsatz

Der Artikel beleuchtet die Einführung der Differenzverträge durch die kommende EEG-Reform 2023 für Windenergieanlagen auf See. Das Modell der Differenzverträge biete weiterhin einen über Ausschreibungen ermittelten anzulegenden Wert für den gesamten Vergütungszeitraum und der erzeugte Strom wird direkt vermarktet.

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