Eine Übersicht aller vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlichten Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in der untenstehenden Datei.
Die Darstellung ist nach folgenden Themenschwerpunkten gegliedert:
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor berichtet über die konjunkturellen Aussichten der Meereswindkraft. Ferner erfordere es einen regulatorischen Rahmen und ein höheres Ausschreibungsvolumen um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Zudem zeichne sich eine Tendenz zu wachsenden Anlagendimensionen mit größeren Rotordurchmessern, höheren Türmen und leistungsstärkeren Turbinen ab. Der Aufsatz spricht auch kurz eine Anlagenkombination von Offshore-Windturbine und Elektrolyseur an.
1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Die Autorin beleuchtet die aktuelle Situation von KWK-Anlagen und deren zukünftige Rolle in der Energieversorgung. Einige hochflexible Anlagen, die ihre Leistung stark an den Netzbedarf anpassen, könnten bereits heute ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Weiterhin sollen innovative KWK-Anlagen einen großen Teil der Wärmewende in Deutschland werden.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat am 1.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob der Anlagenbetreiber für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch hat (im Ergebnis bejaht).
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsänderungsgesetz)
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:
Die Autoren beschäftigen sich mit der Herstellung von Kraftstoff aus Wasserstoff (dem sog. Power-to-Fuel) und beleuchten relevante Faktoren für die Standortwahl einer Power-to-Fuel-Anlage.
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860), inkraftgetreten am 20. Juli 2021
Die Verordnung ändert
Die Autorin befasst sich mit dem Trendphänomen der Hybridkraftwerke, d.h. Kombiprojekten aus Wind- und Solarkraft und Speichern.
Vor allem als autarke Insellösungen hätten Hybridkraftwerke große Vorteile. Allerdings würden sie bei Vorliegen einer guten Netzinfrastruktur weniger Sinn ergeben, was auf dem Festland fast überall der Fall sei. Denn dort müsste jeweils abgeregelt werden, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Auch das Argument der effizienten Flächennutzung sei nicht notwendigerweise überzeugend, weil man netto keinen Platz spare.
Der Autor macht darauf aufmerksam, dass Mangan in der Produktion von Speichern in Zukunft eine wichtige Rolle spielen könne. Nicht nur sei es günstiger und resistenter als Nickel und Kobalt, sondern könne auch die Abhängigkeit von diesen Rohstoffen mindern. Zwar sei Mangan nur in wenigen Staaten (wie z.B. Südafrika) überhaupt vorhanden und der Abbau werde im Wesentlichen von China dominiert, es könne aber auch durch die Wiederverwertung von Stahlresten gewonnen werden.
Der Teilbericht zur Studie des Frauenhofer IEE bewertet die Auswirkungen der Dekarbonisierung der deutschen Fernwärme im Energiesystem. Sie kommen dabei zu der Schlussfolgerung, dass Wärmepumpen eine zentrale Technologie für die Wärmewende darstellen. Um den Fernwärme- und EE-Wärmeausbau erreichen zu können, sei jedoch eine Förderung notwendig; insbesondere Anreize für Großwärmepumpen seien erforderlich.
In der gemeinsamen Studie der Stiftungen Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende werden 50 politische Maßnahmen definiert, die in der nächsten Legislaturperiode ergriffen werden sollten, um das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65% zu verringern, erreichen zu können. Es werden insgesamt 50 Maßnahmen für 5 Schlüsselsektoren, sowie einige sektorenübergreifende Maßnahmen vorgeschlagen:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).
Durch den Verordnungsentwurf ändern sich
Der Beitrag befasst sich mit Szenarien zum Ausbau von Wärmespeicherkraftwerken, die durch sicher abrufbare Leistung die Stromversorgung aus fluktuierenden regenerativen Quellen ergänzen können. Der Autor kommt zum Fazit, dass durch einen starken Ausbau der Wärmespeichertechnologie ein Stromanteil von 90 % erneuerbaren Energien im Jahr 2040 möglich sei. Dazu brauche es allerdings ein anderes Marktdesign, was den Wert von erneuerbar sowie von flexibel bereitgestellter Energie honoriere.
Die Studie „100% Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030 – Klimaschutz - Versorgungssicherheit - Wirtschaftlichkeit“ der Energy Watch Group (EGW) befasst sich mit dem Energiesystem der Zukunft in Deutschland.
Die Autorinnen und Autoren gehen dabei von der Einhaltung des 1,5 °C-Ziels aus und untersuchen drei Szenarien:
Der von drei Fraunhofer-Instituten vorgelegte "Wasserstoff-Masterplan für Ostdeutschland" untersucht die Bereitschaft neuer Bundesländer die Wasserstoffwirtschaft hochzufahren. Laut den Forschern habe Ostdeutschland die besten Voraussetzungen für den Ausbau einer solchen Wirtschaft. Es habe das große Potenzial der erneuerbaren Energien, dessen Verhältnis zum heutigen Stromverbrauch in allen Bundesländern ein Vielfaches betrage. Außerdem sei auch das gute unternehmerische Fundament vorhanden, das sich komplementär ergänzt.