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Suche in Schadensersatz

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein.

Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.

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Rechtsprechung– I-17 O 40/14
Aktenzeichen: I-17 O 40/14

Zu der Frage, ob die Errichtung und der Betrieb einer Fernwirkstrecke zwischen dem Netzverknüpfungspunkt und der Netzleitstelle zum Netzausbau gehören (hier: bejaht. Die Fernwirkstrecke gehöre zu den für den Betrieb des Netzes notwendigen Einrichtungen. Denn die durch sie bewirkte Anbindung diene der Überwachung und damit der Sicherheit des Netzes. Der störungsfreie Netzbetrieb hänge von der Funktionsfähigkeit dieser telekommunikationstechnischen Anbindung ab. Sie sei daher dem Netzausbau und nicht dem Netzanschluss zuzuordnen.)

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Rechtsprechung– 010 O 313/13
Aktenzeichen: 010 O 313/13
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 11, 12, BGB

Sachverhalt: Zu der Frage, ob dem Fotovoltaikanlagenbetreiber ein Anspruch auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Netzbetreiber nicht sämtlichen Strom der Fotovoltaikanlage abgenommen hat, der von der Anlage hätte produziert werden können.

Ergebnis: Dem Grunde nach bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Dies richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Die Beurteilung, ob eine Maßnahme noch unverzüglich erfolgte, bedarf der Klärung im jeweiligen Einzelfall. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftest Zögern im Sinne von § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach werden die Angaben der Parteien zu der Planung, den Arbeitsschritten, der Bestellung, den Lieferfristen und der Errichtung von netztechnischen Einrichtungen dahingehend gewürdigt, ob eine schnellere Erledigung möglich gewesen war und ob die Maßnahmen erforderlich waren.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja.

Erst das Netzanschlussbegehren führt dazu, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Anlagenbetreiberin bzw. -betreiber und Netzbetreiber entsteht sowie Rechte und Pflichten zu beachten sind.

Bitte lesen Sie auch die Häufigen Rechtsfragen

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2013. Er geht zunächst auf Stilllegungsverbote und die Netzreserve als Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemstabilität bei der Stromversorgung ein und erörtert sodann die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) "Redispatch" (BK6-11-098 v. 30.10.2012) und "Redispatch Vergütung" (BK8-12-019 v. 30.10.2012).

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Rechtsprechung– 4 O 248/12
Aktenzeichen: 4 O 248/12

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Schadensersatz zuzüglich Zinsen für die Mehrkosten, die einem Biogasanlagenbetreiber aufgrund der Zuweisung an einen weiter entfernt liegenden Netzverknüpfungspunkt entstanden sind, zahlen muss. 

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Autoren geben einen Überblick über den Leitfaden der Bundesnetzagentur zur umlagefähigen Entschädigung von Offshore-Anlagen.

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Rechtsprechung– 9 U 21/13
Aktenzeichen: 9 U 21/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Windenergieanlagenbetreiber Ersatzansprüche gegenüber einer Netzbetreiberin aufgrund ihrer Zuweisung eines von dem Begehren des Anlagenbetreibers abweichenden Netzverknüpfungspunkt und der dadurch für den Anlagenbetreiber entstandenen Mehrkosten geltend machen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Basierend auf dem BGH Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) erörtern die Autoren die Frage des Verknüpfungspunktes bei Fotovoltaikanlagen.

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Rechtsprechung– 99 O 127/11
Aktenzeichen: 99 O 127/11

Zu der Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der einen Offshore-Windpark verspätet an sein Netz anbindet, den Verzögerungsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ersetzen muss (hier: verneint. Verzug setze gemäß § 286 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Mahnung voraus.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG regelt einen Ersatzanspruch für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, wenn die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses (bzw. wegen Überlastung der Netzkapazität) reduziert wird (sogenannte Härtefallregelung).

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und dem darin vorgesehenen System aus Bundesfachplanung und Netzentwicklungsplanung für den Ausbau und die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Er geht außerdem auf neu aufgeworfene Fragen insbesondere zur Entschädigung und zum Belastungsausgleich ein.

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Rechtsprechung– 4 O 1997/12
Aktenzeichen: 4 O 1997/12

Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Autor untersucht die Anschlussverpflichtung von Netzbetreibern nach § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012 und die rechtlichen Problematiken, die sich daraus ergeben.

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Votum 2013/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/35

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verstoßen hat, die Fotovoltaikanlage der Anlagenbetreiberin mit einer Leistung von 26,4 kW unverzüglich anzuschließen und ob de

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor erläutert die Vorschriften, nach denen Übertragungsnetzbetreiber für den verzögerten Netzanschluss von Offshore-Windenergieanlagen haften müssen. Dabei geht er sowohl auf die Haftungsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen ein und bespricht sodann den Belastungsausgleich, bevor er das System einer Bewertung unterzieht.

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Rechtsprechung– 2 O 120/11

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.

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Aufsatz

Der Autor erläutert das Einspeisemanagement und seine Auswirkungen auf die Börsenvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien. 

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, GG

Der Autor geht auf as Urteil des BGH vom 2. Dezember 2010 - III ZR 251/09 ein, wobei es um die Frage geht, ob die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen schadensersatzpflichtig ist, wenn sie die Erteilung der Baugenehmigung pflichtwidrig verzögert hat.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.

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