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Suche in Netzkosten

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Rechtsprechung– Kart W 4/06
Aktenzeichen: Kart W 4/06
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Beschwerdeverfahren betreffend Genehmigung der Nutzungsentgelte für den Netzzugang Strom (§ 23 a EnWG 2005) (hier: Beschwerde gegen Kürzungen durch Landesregulierungsbehörde erfolglos)

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Aufsatz
Die Verfasser begrüßen die Entscheidung und legen dar, welche Grundsätze sich für die Durchführung der „gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise“ aus der Entscheidung des BGH ableiten lassen. Ferner geht der Beitrag auf die vom BGH fortgeführte Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzausbau und Netzanschluss, auf die Ausführungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus sowie auf prozessuale Fragen ein.
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Politisches Programm

Der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) befasst sich mit der Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24. August 2007 in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2004 § 20
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht.
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004

Monitoringbericht 2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

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Aufsatz
Verf. stimmt der Entscheidung überwiegend zu.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Der Betrieb verbrauchsnaher, dezentraler Eigenerzeugungsanlagen ist energiewirtschaftlich vorteilhaft, weil das Stromversorgungsnetz nur in sehr begrenztem Ausmaße beansprucht wird. Eine dezentrale Erzeugungsanlage ist eine verbrauchs- und lastnah an das Verteilernetz angeschlossene Anlage. Dezentrale Einspeisung führt zu einer Reduzierung der Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Netz und somit zur Reduzierung der Gesamtnetzkosten.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005
Die Investitionspflicht von Energienetzbetreibern ist kein isoliertes Problem, das sich nur im Rahmen des EnWG stellt, sondern wird in sämtlichen Netzindustrien wie dem Telekommunikations- oder Eisenbahnnetz, den Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen diskutiert. Die Netzausbauverpflichtungen der Netzbetreiber sind zum einen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit der Netze zu bestimmen.
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Aufsatz
Das in den §§ 43 ff. EnWG a.F. bisher nur rudimentär geregelte Zulassungsrecht für bestimmte Hochspannungsfreileitungen und Erdgashochdruckleitungen wurde durch das im Dezember 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neu gefasst. Neu aufgenommen wurden zudem sachlich und räumlich beschränkt geltende Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln.
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Rechtsprechung– VIII ZR 288/05
Aktenzeichen: VIII ZR 288/05
Leitsätze: Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes. Der Ansp
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Rechtsprechung– VIII ZR 149/06
Aktenzeichen: VIII ZR 149/06
  1. Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004, dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
  2. Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein an ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erfül
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Rechtsprechung– 6 O 152/06
Aktenzeichen: 6 O 152/06

Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).

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Studie

Der überarbeitete Schlussbericht befasst sich mit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus für Windenergie. Die Untersuchung ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erfolgt.

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Rechtsprechung– 14 U 215/05
Aktenzeichen: 14 U 215/05
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Netzbetreiber trotz unterzeichneten Anschlussvertrages mit dem PV-Anlagenbetreiber die Hausanschluss- und Leitungsverlegungskosten gemäß § 10 EEG nachträglich zu übernehmen habe. 

Ergebnis: Teilweise bejaht. 

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Rechtsprechung– 5 O 168/04

Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 4 U 398/06
Aktenzeichen: 4 U 398/06
Leitsatz: Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Netzausbau oder ein Neuanschluss für die Einspeisung erneuerbarer Energie gesamtwirtschaftlich günstiger ist, bleibt eine Anschlussmöglichkeit außer Betracht, bei der zur Vermeidung von Überspannungen Abschaltungen notwendig werden.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5, KWKG 2002
Streitigkeiten um den Anspruch auf vermiedene Netznutzungsentgelte (VNE) zwischen Kraftwerksbetreibern und Netzbetreibern sind sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach immer wieder Gegenstand der rechtsanwaltlichen Beratung. Der Beitrag greift diese Auseinandersetzungen auf. Zunächst wird dargestellt, was sich hinter dem Begriff der VNE verbirgt.
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Aufsatz
Hinweise auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzanschluss und Netzausbau; insbesondere: Verlegung neuer Kabel; Einschleifen einer Übergabestation; Schaltfelder; Erdschlusskompensation; Baukostenzuschuss
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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Rechtsprechung– I-1 U 185/01; 1 U 185/01
Aktenzeichen: I-1 U 185/01; 1 U 185/01
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 10

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) strebte die Abnahme des gesamten von ihr angebotenen Stroms aus Windkraft an. Dies war der Beklagten (Netzbetreiber) technisch nicht möglich, und zu einem Ausbau ihres Netzes auf eigene Kosten sah sie sich nicht verpflichtet. Die Klägerin machte ihren vermeintlichen Anspruch auf dem Klagewege geltend.

Entscheidung: Verneint.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.

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Rechtsprechung– 4 O 286/05
Aktenzeichen: 4 O 286/05

Zur Frage, ob die Kosten für das Einschleifen einer Übergabestation und die Erdschlusskompensation Netzausbaukosten sind (hier bejaht). Zur Frage, ob Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber übertragen werden dürfen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 5 U 78/06
Aktenzeichen: 5 U 78/06
Abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 EEG (2004) fallen die Kosten einer Messeinrichtung dann dem Netzbetreiber zur Last, wenn sie in dessen Eigentum übergeht, § 4 Abs. 2 S. 4 EEG (2004) analog.
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Rechtsprechung– VI-3 Kart 289/06 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 289/06 (V)
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Für die Frage, ob die Unterlagen vollständig im Sinne des § 23 Abs. 4 S. 2 EnWG (2005) sind, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an. Bezogen auf diesen Zeitpunkt hat der Antragsteller die Vollständigkeit darzulegen und zu beweisen.
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Rechtsprechung– 17 U 117/05
Aktenzeichen: 17 U 117/05

Das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass sich der Anlagenbetreiber entgegen der gesetzlichen Regelung nach § 10 Abs. 2 EEG 2000 vertraglich verpflichten kann, die Netzausbaukosten zu tragen; eine solche Vereinbarung sei weder nach § 134 BGB nichtig noch nach § 307 BGB AGB-rechtlich unwirksam. 

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