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Suche in Kosten/Abgrenzung Netzanschluss/-erweiterung

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Rechtslage nach dem Urteil des BGH vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) zur Frage der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes für den Netzanschluss von EEG-Anlagen ein.

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Rechtsprechung– 99 O 127/11
Aktenzeichen: 99 O 127/11

Zu der Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der einen Offshore-Windpark verspätet an sein Netz anbindet, den Verzögerungsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ersetzen muss (hier: verneint. Verzug setze gemäß § 286 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Mahnung voraus.

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Votum 2013/51– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/51

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die auf demselben Grundstück errichteten Fotovoltaikanlagen mehrerer verwandtschaftlich verbundener Anlagenbetreiberinnen und -betreiber mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt 79,5 kVA gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 an dem bestehenden Anschluss des

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Votum 2013/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/35

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verstoßen hat, die Fotovoltaikanlage der Anlagenbetreiberin mit einer Leistung von 26,4 kW unverzüglich anzuschließen und ob de

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 6/12
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009/2012 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein Vergleich könne nach § 5 Abs. 1 Satz 1

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 7/11 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 7/11 (V)
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Leitsatz des Gerichts:

Als Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers sind nicht nur solche Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen anzuerkennen, die durch die Integration von EEG-Anlagen in das eigene Netz notwendig werden, sondern auch solche, die eine entsprechende Investitionsmaßnahme auf der - vorgelagerten - Höchstspannungsebene nach sich zieht.
 

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit dem Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten. Einleitend wird die Notwendigkeit dieser Netzerweiterungen im deutschen und europäischen Kontext erklärt. Anschließend werden die Regelungen vor und nach dem dritten Energiebinnenmarktpaket erläutert.

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Rechtsprechung– VIII ZR 267/11

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Ergebnisse und rechtlichen Argumentationen vor, die zur Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und zur Fortgeltung des Urteils des BGH zu § 13 EEG

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Votum 2011/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt für die anzuschließende Wasserkraftanlage ist und welche Kosten die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber und welche Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat.

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Aufsatz
Der Beitrag widmet sich der Frage, wann ein Netzausbau zur Ermöglichung des Anschlusses einer EEG-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist.
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Rechtsprechung– 2 O 461/10
Aktenzeichen: 2 O 461/10

Sachverhalt: Das Gericht stellte sich der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin den Ersatz der ihr entstandenen Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen für die Anbindung von zwei Windenergieanlagen an das Netz der Beklagten verlangen könne. Die Beklagte bedingte den Anschluss der Windenergieanlagen an die Durchführung der Maßnahmen, woraufhin die Anlagenbetreiberin ein Angebot zur Bereitstellung einer Erdschluss-Kompensationsanlage annahm.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– I-21 U 163/10
Aktenzeichen: I-21 U 163/10

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Rechtsprechung– 7 O 303/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.

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Empfehlung 2011/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 9 u. § 14

Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.

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Aufsatz

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die neuen Kriterien des EEG 2009 für den Netzverknüpfungspunkt.

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Aufsatz
Der Beitrag geht auf die Implikationen der Novelle des EEG zum 1. Januar 2009 (EEG 2009) bezüglich der Frage des Ortes des Netzanschlusses und der korrespondierenden Kostentragung ein.
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Aufsatz
Die Vorschriften des EEG 2004 wurden durch das EEG 2009 in der Anzahl erheblich erhöht, neu strukturiert und teils im Wortlaut geändert.
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Rechtsprechung– 5 U 4211/08
Aktenzeichen: 5 U 4211/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Anlagenbetreiber einen an den Netzbetreiber gezahlten Baukostenzuschuss gemäß dem Urteil des BGH vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06 - zurückverlangen kann (hier verneint, da die Biogasanlage bereits aufgrund eines Netzanschlussvertrages an das Mittelspannungsnetz im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1
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Rechtsprechung– 10 C 2861/08, 2 S 86/09
Aktenzeichen: 10 C 2861/08, 2 S 86/09

Zu der Frage, ob es sich bei einer Petersen-Spule zur Erdschlusskompensation um Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 handele (hier bejaht: Es handele sich hierbei nicht um Netzanschlusskosten, da die Petersen-Spule eine technische Einrichtung i.S.d. § 4

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
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Rechtsprechung– VIII ZR 21/07
Aktenzeichen: VIII ZR 21/07

Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.

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