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Suche in Kosten/Abgrenzung Netzanschluss/-erweiterung

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Rechtsprechung– XIII ZR 2/20

Leitsatz: Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.

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Empfehlung 2022/22-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/22-VIII

Nach Durchführung einer Vorab-Konsultation, hat die Clearingstelle EEG|KWKG am 21. September 2022 die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zum Thema „Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen“ beschlossen.

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Studie

Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet die Problematik des Einspeisemanagement und die wirtschaftlichen  Auswirkungen des kommenden Redispatch 2.0 auf Erzeugereinheiten. Im Jahr 2020 sollen mehrere hunderte Millionen Euro Verluste durch das Einspeisemanagement der Windenergie an Land und weitere durch die Korrektur der Fahrpläne klassischer Kraftwerke entstanden sein. Das Redispatch 2.0 könne durch effektive „Erzeugungsanpassung“ Netzüberlastung durch überschüssige erneuerbare Energie und die finanziellen Verluste verringern.

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Rechtsprechung– 2 C 115/21

Sachverhalt: Die Vorhabenträgerin beauftrage die Netzbetreiberin mit der Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung für den potentiellen Anschluss einer PV-Anlage. Die Kosten dieser Netzverträglichkeitsprüfung macht die Netzbetreiberin mit der Klage geltend. Demnach könne sich die Vorhabenträgerin aufgrund der Vorgaben des EEG nicht darauf berufen, dass diese Leistung unentgeltlich zu erbringen sei.

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Aufsatz

Der Autor behandelt die Netzanbindung von Windenergieanlagen (WEA) auf See unter dem Blickwinkel des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, welche eine Änderung der § 17d Abs. 6 bis 9 EnWG veranlasst haben.

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Aufsatz

Mehr als 95% der Verteilnetze seien undigitalisiert, während die Anzahl dezentraler Stromerzeuger ständig wächst. Der Artikel berichtet über eine Lösung, die es den Verteilnetzbetreiber:innen ermöglicht, mehr über den aktuellen Stand der Dinge in ihrem Netzen zu erfahren. Die Lösung sei eine Kombination systemoffener Hard- und Software, die eine permanente Netzüberwachung und -steuerung an Ortsnetzstationen gewährleiste. Außerdem könne sie auch den bedarfsgerechten Netzausbau erleichtern.

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Rechtsprechung– XIII ZR 17/19

1. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterbrochen, weil der betreffende Netzabschnitt zur Durchführung von Netzausbaumaßnahmen spannungsfrei geschaltet werden muss, liegt keine Maßnahme des Einspeisemanagements vor.

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Aufsatz

Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/15-IV vor, in dem geklärt wurde, ob der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Auszahlung des Emissionsminimierungsbonus nach der Erweiterung einer Biogasanlage hatte. Weiterhin besprechen sie das Votum 2019/31 zur Frage, wer die Kosten für eine Erdschlusskompensationsmaßnahme im Rahmen des Anschlusses eines Windparks zu tragen hat.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor befasst sich mit dem Begriff der Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG und schlägt eine konkrete Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsät

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Studie

Die Studie Stromnetz 2050, erstellt von der TransnetBW GmbH, behandelt essentielle Fragen der Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich des Energiesystems im Jahr 2050 und welche Anforderungen an das Übertragungsnetz gestellt werden.

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Rechtsprechung– 3 U 1099/20

Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.

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Aufsatz

Ab dem 01.10.2021 unterfallen die kleinen konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (ab 100 kW) den neuen Regelungen zum Redispatch während nur die größeren Anlagen (ab 10 MW) zur Zeit dazu verpflichtet sind. Diese Änderungen bedeuten einen enormen Anstieg der Anzahl stetig zu überwachenden Anlagen. Dazu müsse in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern umfassend vertieft werden.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit den Ergebnissen des Einsatzes von Batteriespeichern im Verteilnetz. Untersucht wurde die Nutzung der Stromspeicher zur Flexibilisierung des Netzes an zwei Standorten im Westen Deutschlands. Der Stromspeichereinsatz habe die Senkung der Netzausbaukosten ermöglicht, sowie den Zubau zusätzlicher E-Auto-Ladepunktstationen.

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Rechtsprechung– 6 U 164/18

Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage, ob eine Anlagenbetreiberin ein sog. Mittelspannungs-Schaltfeld (MS-Schaltfeld) für ihre ans Netz anzuschließenden Windenergieanlagen - als Einrichtung des Netzanschlusses - zu bezahlen hat.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob ein Netzengpass i.S.v. §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 EEG 2017 auch dann vorliegt, wenn ein Windpark oder eine Solaranlage vom Netz getrennt wird, um Erweiterungsarbeiten zu ermöglichen und so gerade Netzengpässe zu beseitigen, und ob dem Anlagenbetreiber ein entsprechender Entschädigungsanspruch zusteht.

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Rechtsprechung– XIII ZR 27/19
Aktenzeichen: XIII ZR 27/19

Leitsätze:

1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.

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Aufsatz

Der Aufsatz berichtet über die Herausforderungen, die angesichts der zunehmenden Dezentralisierung der Stromversorgung im Stromnetz auftreten. Es sei notwendig, die Regularien für den störungsfreien Betrieb der Netze anzupassen. Einer dieser Hebel kann das neue Netzentgeltmodell sein, so die Gutachter, die im Auftrag des BMWi eine Stellungsnahme zur Weiterentwicklung des Netzentgeltsystems vorgelegt haben.

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Votum 2019/31– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/31

Die Clearingstelle hat am 30. Juli 2019 das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Kosten der Erdschlusskompensation" beschlossen.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit den häufig auftretenden Rechtsfragen zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern zum Thema des Netzanschlusspunktes. Solange diese Fragen ungeklärt sind, könne auch die Wirtschaftlichkeit der Investition infrage gestellt werden. Im Artikel schildert der Autor die vierstufige Prüfung zum "richtigen" Netzanschlusspunkt der Anlage nach dem EEG.

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Aufsatz

Die Autorin weist in Ihrem Artikel auf die Relevanz der Prüfung des richtigen Netzanschlusspunktes im Planungsprozess eines Windparks hin. Sie zeigt auf, dass diesbezügliche Optimierungen nicht zu vernachlässigende, positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Projekts haben können.

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Rechtsprechung– 313 O 204/14
Aktenzeichen: 313 O 204/14

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.

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Rechtsprechung– 13 O 493/17

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) verlangt von der Beklagten den Ersatz von Kosten für die Errichtung und Übertragung eines Leistungsschaltermessfeldes im Umspannwerk der Beklagten (zuständige Netzbetreiberin), die bei der Anbindung des Windparks an das Netz der Beklagten entstanden.

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