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Suche in Naturschutz/Raumordnung/Genehmigung

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Rechtsprechung– Kart U 3/06
Aktenzeichen: Kart U 3/06
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Ob § 46 EnWG, wonach Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Wegenutzungsveträge zur Verfügung stellen müssen, Beitreibern von Windkraftanlagen einen Anspruch auf Abschluss solcher Verträge verleiht, erscheint zweifelhaft.
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Aufsatz
Zu den planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen des Repowering, zur Vergütung und zu weiteren Fragen der Projektierung und Ausführung.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioAbfV, BiomasseV
Zu den Auswirkungen der Verordnung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TierNebV) auf die Genehmigung und den Betrieb von Biogasanlagen
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG, EEG 2004 § 8
Der in 2. Auflage erschienene und von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) e.V. herausgegebene Leitfaden will das Wissen über den Einsatz biogener Brennstoffe in kleineren Anlagen systematisieren und aufbereiten. Dabei wird der Versuch unternommen, einerseits grundlegende, zum Teil komplexe Zusammenhänge allgemein verständlich darzustellen und andererseits anwendungsbezogene technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen umfassend zu beantworten.
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Rechtsprechung– 8 ZB 06.879
Aktenzeichen: 8 ZB 06.879
Gesetzesbezug: BNatSchG 2002, EEG 2004
Leitsätze:
  1. Aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ergibt sich nicht notwendig ein Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Zwingende Rechtsvorschriften des Naturschutzrechts (hier: Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG) können der Errichtung und dem Betrieb einer privaten Wasserkrafta
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Aufsatz
Die Nutzung der Windenergie stellt derzeit die wichtigste, zugleich aber auch konfliktträchtigste erneuerbare Energiequelle dar. Der Umweltschutz steckt hier in einem intrinsischen Dilemma, finden sich doch im Einzelfall Umweltbelange sowohl für als auch gegen die Errichtung von Windenergieanlagen. Der Beitrag beleuchtet daher das rechtliche Spannungsgeflecht, in dem sich die Planung, Zulassung und Vergütung von Windenergieanlagen bewegt.
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Studie

Bioenergie und Biogasförderung nach dem neuen EEG und ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Studie gefördert durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Die Studie beschäftigt sich mit der Veränderung des Anbauverhaltens, der Nutzung biologischer Reststoffe in der Landwirtschaft sowie mit deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft.

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Rechtsprechung– 12 LA 126/07
Aktenzeichen: 12 LA 126/07
Gesetzesbezug: BauGB/ROG
Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen in einem Regionalen Raumordnungsprogramm kann der Errichtung einer nicht raumbedeutsamen Windkraftanlage in diesem Gebiet und einer „unterwertigen“ Nutzung dieses Standorts entgegenstehen.
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Rechtsprechung– 3 S 2115/04
Aktenzeichen: 3 S 2115/04
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG

Leitsätze

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Rechtsprechung– 7 D 68/06.NE
Aktenzeichen: 7 D 68/06.NE

Sachverhalt: Der Antragsteller versucht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Windenergieanlage zu erlangen. Die Behörde lehnte die Genehmigung ab und berief sich auf eine bauplanungsrechtliche Veränderungssperre.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 7 ME 43/06
Aktenzeichen: 7 ME 43/06
Gesetzesbezug: BImSchG, BauGB/ROG

Sachverhalt: Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m.

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Aufsatz
Die Nutzung der Windkraft (Windenergie) findet unverändert Befürworter und Gegner. Grund dafür, dass nach wie vor Windkraftanlagen (Windenergieanlagen) gebaut werden und dass um entsprechende Genehmigungen nachgesucht wird, ist der Umstand, dass es sich bei der Windenergie um eine erneuerbare Energie handelt, die Förderung über garantierte Einspeisung zu attraktiven Preisen erfährt. Zahlreiche Gemeinden wollen an diesen Einnahmen steuerlich partizipieren; sie forcieren die Ansiedlung von Windkraftanlagen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG, KWKG 2002

Der "Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien" wurde im Rahmen des für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführten Projekts "Rechtliche und adminstrative Hemmnisse des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Deutschland" erstellt und befasst sich mit dem rechtlichen Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversor

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BNatSchG 2002
Erneuerbare Energien genießen verschiedene rechtliche Privilegien. In besonderem Maße gilt dies für die Nutzung der Windenergie, die seit 1996 zu den wenigen Vorhaben gehört, die im bauplanungsrechtichen Außenbereich ausdrücklich zugelassen sind. Während zwischenzeitlich Windenergieanlagen im Binnenland - auch von Umweltschützern - unter anderem wegen ihrer Emissionen zunehmend kritisch gesehen werden, soll künftig die Nutzung der Windenergie auf See klimaverträgliche Elektrizitätserzeugung ermöglichen.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV)

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung - SeeAnlV) vom 23. Januar 1997 (BGBl. I S. 57), außer Kraft getreten am 1. Januar 2017.

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Textfassung vom:

Richtlinie 1992/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt einhergehend mit wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen. Insgesamt soll eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

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Fachgespräch

Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen.

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Fachgespräch

Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 27. Februar 2009 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 4. Fachgespräch und zugleich zur öffentliche Anhörung im Empfehlungsverfahren 2008/48 zum Thema „Landschaftspflege-Bonus im EEG 2009“.

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (

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Rechtsprechung– 10 S 823/19
Aktenzeichen: 10 S 823/19
Gesetzesbezug: VwGO, BImSchG, UVPG

Leitsätze: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung „Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage“) umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3

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Rechtsprechung

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich nicht-oberinstanzlicher Urteile. 

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Textfassung vom:

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO – Baunutzungsverordnung)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

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