Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.
Der Autor behandelt in dem Aufsatz die verpflichtenden Sicherheitsanforderungen der Lieferketten an die Hersteller von Smart Meter Gateways. Der Detailierungsgrad der Anforderungen zwingt die Hersteller weitreichende Lösungen zu entwickeln um Manipulationsversuche am Gerät zu verhindern. PIN-gesicherte Transportboxen stellen bisher für Hersteller eine Lösung für einen erfolgreichen Start dar.
Der Autor schreibt über die ZVEI Metering Days in Fulda und einem möglichen bevorstehenden Voll-Rollout. Den verpflichtenden Einsatz intelligenter Messsysteme halte man bei der Eon Metering GmbH für den richtigen Schritt, weshalb man auch eigene Zähler entwickelte. Durch insbesondere Energieeffizienz-Dienstleistungen, Submetering, vorausschauende Wartung, die Identifikation von Verbrauchsdaten einzelner Geräte und Anlagen sowie E-Health-Dienstleistungen sehe man wirklichen Mehrwert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in ihrer Informationsbroschüre die Fakten zur Einbaupflicht von digitalen Stromzählern und Smart Metern zusammengefasst. Hier ist unter anderem aufgeführt, bis wann die Smart Meter eingebaut sein müssen, wer von der Smart Meter-Einbaupflicht ausgenommen ist und welche Kosten für die neuen Zähler und Gateways abgerechnet werden dürfen.
Die Broschüre können Sie hier abrufen.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die seiner Meinung nach in Deutschland noch "schleppende" Digitalisierung ein, weist aber darauf hin, dass mit dem kommenden Rollout der intelligenten Messsysteme ein großer Schritt getan sei. Die bereits durch die modernen Messeinrichtungen erreichten Vorteile gegenüber konventionellen Messeinrichtungen werden durch die zukünftige Installation von Smart Meter Gateways noch erweitert. Der Autor geht ebenfalls auf die notwendige Datenkommunikation und den Nutzen intelligenter Netze ein.
Die Autorin gibt in dem Beitrag Hinweise, wie Netzbetreiber den Rollout der intelligenten Messsysteme optimal planen können. Hierzu empfiehlt sie eine frühzeitige Vorbereitung auf den Rollout, das Versenden von automatisierten Anschreiben an die Kunden, geht auf die Tourenplanung und den Personaleinsatz, die Lagerverwaltung von Gateways und Zählern sowie die Unterstützung bei Vor-Ort-Tätigkeiten ein. Für alle Schritte hilfreich sei der Einsatz unterstützender Software.
Der Autor stellt eine Lösung vor, mit der auch moderne Messeinrichtungen von den Vorzügen der intelligenten Messsysteme profitieren könnten. Durch die Installation zusätzlicher Technik könne über eine Schnittstelle unabhängig von der modernen Messeinrichtung die sinnvolle Erfassung, Nutzung und Verarbeitung der Messdaten ähnlich wie bei intelligenten Messsystemen (hier mittels Smart Meter Gateway) erfolgen.
Der Autor setzt sich mit dem Zeitpunkt des Rollouts der Smart Meter (intelligente Messsysteme) auseinander und beleuchtet dabei den aktuellen Prozessstatus der Zertifizierung von Smart Meter Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung des Rechtsrahmens der Eigenversorgung ein. Seinen Fokus legt er auf den Einfluss der Bundesnetzagentur mit ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung vom 11. Juli 2016.
In ihrem Beitrag untersuchen die Autoren die Auswirkung von den mit dem Energiesammelgesetz im EEG eingeführten § 62a "Geringfügige Stromverbräuche Dritter" und § 62b "Messen und Schätzen" auf den Begriff des Letztverbrauchers.
Der Autor kündigt die Einführung von flexiblen Stromtarifen für Haushaltskunden zweier Versorger an. Er geht auf die Einzelheiten der Tarife, den Nutzen und die Akzeptanz solch flexibler Tarife durch die Haushaltskunden ein.
Die Norm DIN EN 50470-1 (VDE 0418-0-1) regelt die allgemeinen Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen. Sie gilt für elektromechanische oder elektronische Wirkverbrauchszähler für die Innenraum- und Freiluftanwendung sowie für Betriebsanzeigen und den Prüfausgang.
Die VDE-Anwendungsregel Messwesen Strom (Metering Code) definiert die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtung und Messstellenbetrieb sowie die Mindestanforderungen hinsichtlich Datenumfang und Datenqualität. Die ursprünglich im September 2011 veröffentlichte Regel wurde am 1.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die technischen Anforderungen und Regelwerke für Speicher ein, um das Ziel der maximalen Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom zu erreichen. Hierzu erläuern sie die Netzanschlussregeln und die Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern sowie ggf. anzuwendene Energieflussrichtungssensoren. Zudem verweisen sie auf die jeweilig einschlägigen, vom
Der Autor widmet seinen Artikel den notwendigen Änderungen im Bereich elektrischer Netze angesichts der fortlaufenden Energiewende. Es werden die technischen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Netzengpässe betrachtet (vor allem die Flexibilisierung der Nachfrage) sowie die rechtlichen Herausforderungen zur praktischen Umsetzung dieser Möglichkeiten.
Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Entwicklung im deutschen und europäischen Energieregulierungsrecht des Jahres 2018 ein. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Kostenregulierung der Netzbetreiber sowie die Rahmenbedingungen des Netzzugangs und -anschlusses sowohl im Strom- als auch im Gassektor.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (
Die Autoren weisen auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung und Dezentralisierung des Energiesektors hin.
Die Autoren stellen im Aufsatz die vom Arbeitskreis BundesDisplay (eine Initiative der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt - PTB und des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie - ZVEI) entwickelten Softwarelösungen TRuDI und PRüDI zur Überprüfung von Messgeräten und -werten intelligenter Messsysteme (iMSys) vor.
Mit dem technischen Hinweis "Einbau von Messsystemen in Bestandsanlagen" mit Stand Mai 2019 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden die Mindestanforderungen für den Einsatz der intelligenten Messsysteme (iMSys) auf den Zählerplätzen bestehender elektrischen Anlagen dargelegt.
Der Artikel bewertet den aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) und geht hierbei insbesondere auf den Stand der Zertifizierung von Smarmeter Gateways, der Umsetzung der sternförmigen Marktkommunikation, der Standardisierung für sektorübergreifende Digitalisierung der Energiewende, das Technologie-Angebot, die Verfügbarkeit und Eignung der Telekommunikation und mögliche Gründe für Hindernisse bei der Umsetzung ein.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 579).
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Sachverhalt: Zur Frage, ob das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, ausschließt, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden.