Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Der Aufsatz stellt das Geschäftsmodell "Business Process Outsourcing" (BPO) vor, welches sowohl für grundzuständige als auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber eine Alternative zum eigenen Gateway-betrieb sei. Insbesondere benötige es weder teure Systeme und Strukturen, Personal noch eigene Sicherheitszertifikate. Da es sich bei den Smart-Meter-Gateway-Administration-Prozessen hauptsächlich um Routineaufgaben handele, seien diese prädestiniert für ein BPO.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 22. Februar 2023 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Kostentragung für Zählertausch gem.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde am 28. Juli 2022 verkündet und tritt vorbehaltlich der Artikel 5a und Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es werden weitreichende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts und im Bereich der Endkundenbelieferung vorgenommen.
Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Der Autor stellt das Votum 2020/19-VII der Clearingstelle EEG|KWKG zum Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom vor.
Der Artikel befasst sich mit Systemen die den Datenaustausch vom Gateway-Administration-System zum Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) erleichtern sollen. Vorgestellt werden die teilautomatisierte Webfrontend Lösung und die vollautomatisierte Systemintegration. Weiterhin wird der Prozess zur Anbindung einer solcher Lösung in ein Projekt aufgegliedert.
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
In dem vorliegenden Artikel werden Schwierigkeiten des Smart Meter Rollouts von Stadtwerken und Messstellenbetreiberinnen beleuchtet. Eine große Herausforderung sei es, eine verlässliche und sichere Schnittstelle für die Messstellenbetreiberinnen bereitzustellen. Weiterhin fehle es zum Teil an elektronischen Zählern, da die Lieferketten durch die weltpolitische Lage stark beeinflusst seien.
Die Autoren erläutern die Anforderungen an das Lastmanagement und die Verfügbarkeit in autarken Insel- oder Arealnetzen, insbesondere Industrieanlagen mit eigener Stromproduktion, mit Anbindung an eine übergeordnete Energieversorgung. Derzeit verwendete Power Management Systeme (PMS) stellten zwar eine ausgereifte Lösung zum sicheren Betrieb und zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit dar, seien jedoch auf fossile Energieträger ausgerichtet.
Mit dem technischen Hinweis »Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz« (Version 6, Mai 2022) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von netzverträglichen Speichersystemen formuliert.
Nach dem EEG besteht nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Eine Übersicht aller vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlichten Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in der untenstehenden Datei.
Die Darstellung ist nach folgenden Themenschwerpunkten gegliedert:
Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).
1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen der Gesetzesnovelle zur Einführung der Erneuerbaren-Energien in das Redispatch 2.0-Regime seit dem 1. Oktober 2021 und deren finanzielle Folgen für Direktvermarkter. Netzbetreiber müssten nunmehr Maßnahmen des Redispatch unentgeltlich bilanziell ausgleichen. Beleuchtet werde deshalb die Frage nach der Vergütung dieser gutgeschriebenen Strommengen.
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 7. September 2021 im Hotel Aquino in Berlin stattfand. Beim Fachgespräch wurden Themen zum Redispatch 2.0 im Hinblick auf die unterschiedlichen Komplexe für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und auch Direktvermarkter beleuchtet. §§ 13 f.
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass ein Mangel an kostengünstigen Lösungen zur Steuerung die Teilnahme kleiner PV-Anlagen am Regelenergiemarkt erschwert. Sie präsentieren ein Verbundforschungsprojekt, in dem ein technischer Prototyp zur kostengünstigen Steuerung kleiner PV-Anlagen über die iMSysteminfratruktur erfolgreich implementiert wurde, und versprechen sich daraus Lösungsansätze.
Die Beschlusskammer verweist auf die Ausnahmeregelung bei der Messung und Bilanzierung der Energiemengen für volleinspeisende EE-Anlagen in der Direktvermarktung mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt (Beschluss vom 20.12.2018 - BK6-18-032).