Der Autor greift nach erfolgter Markterklärung des BSI für Smart Meter Gateways die Diskussionen rund um den Funktionsumfang der Smart Meter auf. Vor allem Sicherheitsfragen seien Teil der Debatte.
Die Autorin informiert über verschiedene Aspekte des im Dezember 2019 angelaufenen Smart-Meter-Rollout. Den Stromzählern werde für die Energiewende eine tragende Rolle zur Nutzung des dezentral erzeugten Ökostroms angedacht. Stromflauten und -spitzen sollen mithilfe intelligenter Zu- und Abschaltung besser mit dem Bedarf der Verbraucher in Einklang gebracht werden. Weiter solle ein Anreiz zum Sparen von Energie geschaffen werden, da sich Stromverbräuche besser nachvollziehen ließen.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Der Autor behandelt in dem Aufsatz die verpflichtenden Sicherheitsanforderungen der Lieferketten an die Hersteller von Smart Meter Gateways. Der Detailierungsgrad der Anforderungen zwingt die Hersteller weitreichende Lösungen zu entwickeln um Manipulationsversuche am Gerät zu verhindern. PIN-gesicherte Transportboxen stellen bisher für Hersteller eine Lösung für einen erfolgreichen Start dar.
Die Norm DIN EN 50470-1 (VDE 0418-0-1) regelt die allgemeinen Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen. Sie gilt für elektromechanische oder elektronische Wirkverbrauchszähler für die Innenraum- und Freiluftanwendung sowie für Betriebsanzeigen und den Prüfausgang.
Der Autor widmet seinen Artikel den notwendigen Änderungen im Bereich elektrischer Netze angesichts der fortlaufenden Energiewende. Es werden die technischen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Netzengpässe betrachtet (vor allem die Flexibilisierung der Nachfrage) sowie die rechtlichen Herausforderungen zur praktischen Umsetzung dieser Möglichkeiten.
Mit dem technischen Hinweis "Einbau von Messsystemen in Bestandsanlagen" mit Stand Mai 2019 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden die Mindestanforderungen für den Einsatz der intelligenten Messsysteme (iMSys) auf den Zählerplätzen bestehender elektrischen Anlagen dargelegt.
Sachverhalt: Zur Frage, ob das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, ausschließt, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden.
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere welche Problematiken beim Smart Meter Roll-Out bestehen und an welchen Punkten nachgebessert werden müsste. Bis 2024 seien alle neuen und bestehenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Damit seien eine Million Betreiber von Solarstromanlagen betroffen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (BKWK) haben im Juni 2018 den Leitfaden Mieterstrommodelle mit KWK, Schulungsunterlagen für Seminare veröffentlicht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt.
Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurden der Clearingstelle die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m.
Der Aufsatz thematisiert die Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung durch das neu in Kraft getretene KWKG 2016. Die Autoren gehen darin u.a. auf Voraussetzungen, Höhe und Dauer der Förderung für neue, modernisierte und nachgerüstete sowie für bereits bestehende KWK-Anlagen ein.
Der Aufsatz behandelt die umstrittene Thematik der Abrechnung von geringen Bezugsstrommengen in kleinen EEG-Anlagen. Der Autor bespricht dies anhand von mehreren Beispielfällen, bei denen entweder kein Bezugsstromverbrauch nachweisbar ist, dieser über den Hausanschluss bezogen wurde oder die Abrechnung von Messstellenbetriebs- und Stromversorgungskosten individualvertraglich vereinbart wurde, oder bei denen die Bezugsstromversorgung nicht individualvertraglich geregelt wurde.
Die Autoren geben einen Überblick über die seit dem 1. Januar 2012 geltenden, neuen Vorgaben zur Messung des in Biogas- bzw. EEG-Anlagen erzeugten Stroms und zum Messstellenbetrieb. Dabei beziehen sie sich auch auf eine Empfehlung 2012/17 der Clearingstelle EEG vom 18.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) durch seine Novelle im Jahr 2012 vor.
Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.