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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEV

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.

Änderungen:

  • Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
  • Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
  • Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Dieser erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen (insb. dem Anwendungsbereich des MessEG), der praktischen Relevanz der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Industrie und Gewerbe (ins. den Pflichten des Messgeräteverwenders und des Messwerteverwenders) und den Rechtsfolgen von möglichen Verstößen. Bei Letzterem sei zwischen öffentlich-rechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu differenzieren. 

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Aufsatz

Der Artikel beschäftigt sich mit der Nutzung der Abwärme, einer Energiequelle mit viel Potenzial, die in Deutschland zur Zeit kaum erschlossen ist. Es sei bis zu 70 TWh technisch nutzbarer Abwärme bundesweit verfügbar, was einem Anteil von etwa 40% des Einsparziels der Bundesregierung im Gebäudesektor entspreche. Die größte Hürde sei dabei die mangelnde gesetzliche Einigkeit über den Begriff "Abwärme", was die eigentliche Nutzung dieser Energiequelle heutzutage erschwere.

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Votum 2018/11– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/11

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurden der Clearingstelle die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) durch seine Novelle im Jahr 2012 vor.

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