Der Autor schreibt über die ZVEI Metering Days in Fulda und einem möglichen bevorstehenden Voll-Rollout. Den verpflichtenden Einsatz intelligenter Messsysteme halte man bei der Eon Metering GmbH für den richtigen Schritt, weshalb man auch eigene Zähler entwickelte. Durch insbesondere Energieeffizienz-Dienstleistungen, Submetering, vorausschauende Wartung, die Identifikation von Verbrauchsdaten einzelner Geräte und Anlagen sowie E-Health-Dienstleistungen sehe man wirklichen Mehrwert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in ihrer Informationsbroschüre die Fakten zur Einbaupflicht von digitalen Stromzählern und Smart Metern zusammengefasst. Hier ist unter anderem aufgeführt, bis wann die Smart Meter eingebaut sein müssen, wer von der Smart Meter-Einbaupflicht ausgenommen ist und welche Kosten für die neuen Zähler und Gateways abgerechnet werden dürfen.
Die Broschüre können Sie hier abrufen.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die seiner Meinung nach in Deutschland noch "schleppende" Digitalisierung ein, weist aber darauf hin, dass mit dem kommenden Rollout der intelligenten Messsysteme ein großer Schritt getan sei. Die bereits durch die modernen Messeinrichtungen erreichten Vorteile gegenüber konventionellen Messeinrichtungen werden durch die zukünftige Installation von Smart Meter Gateways noch erweitert. Der Autor geht ebenfalls auf die notwendige Datenkommunikation und den Nutzen intelligenter Netze ein.
Der Autor stellt eine Lösung vor, mit der auch moderne Messeinrichtungen von den Vorzügen der intelligenten Messsysteme profitieren könnten. Durch die Installation zusätzlicher Technik könne über eine Schnittstelle unabhängig von der modernen Messeinrichtung die sinnvolle Erfassung, Nutzung und Verarbeitung der Messdaten ähnlich wie bei intelligenten Messsystemen (hier mittels Smart Meter Gateway) erfolgen.
Der Autor setzt sich mit dem Zeitpunkt des Rollouts der Smart Meter (intelligente Messsysteme) auseinander und beleuchtet dabei den aktuellen Prozessstatus der Zertifizierung von Smart Meter Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sobald drei Gateways die Zertifizierung erhalten haben, sei aber für den Rollout zunächst eine neue Marktanalyse sowie eine Markterklärung des BSI erforderlich.
Die Autorin gibt in dem Beitrag Hinweise, wie Netzbetreiber den Rollout der intelligenten Messsysteme optimal planen können. Hierzu empfiehlt sie eine frühzeitige Vorbereitung auf den Rollout, das Versenden von automatisierten Anschreiben an die Kunden, geht auf die Tourenplanung und den Personaleinsatz, die Lagerverwaltung von Gateways und Zählern sowie die Unterstützung bei Vor-Ort-Tätigkeiten ein. Für alle Schritte hilfreich sei der Einsatz unterstützender Software.
Der Autor kündigt die Einführung von flexiblen Stromtarifen für Haushaltskunden zweier Versorger an. Er geht auf die Einzelheiten der Tarife, den Nutzen und die Akzeptanz solch flexibler Tarife durch die Haushaltskunden ein.
Die VDE-Anwendungsregel Messwesen Strom (Metering Code) definiert die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtung und Messstellenbetrieb sowie die Mindestanforderungen hinsichtlich Datenumfang und Datenqualität. Die ursprünglich im September 2011 veröffentlichte Regel wurde am 1.
Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:
Der Artikel bewertet den aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) und geht hierbei insbesondere auf den Stand der Zertifizierung von Smarmeter Gateways, der Umsetzung der sternförmigen Marktkommunikation, der Standardisierung für sektorübergreifende Digitalisierung der Energiewende, das Technologie-Angebot, die Verfügbarkeit und Eignung der Telekommunikation und mögliche Gründe für Hindernisse bei der Umsetzung ein.
Die Autoren weisen auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung und Dezentralisierung des Energiesektors hin.
Die Autoren stellen im Aufsatz die vom Arbeitskreis BundesDisplay (eine Initiative der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt - PTB und des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie - ZVEI) entwickelten Softwarelösungen TRuDI und PRüDI zur Überprüfung von Messgeräten und -werten intelligenter Messsysteme (iMSys) vor. Durch TRuDI erhielten Letztverbraucher die Möglichkeit einer besseren Kontrolle über ihren Energieverbrauch, mit PRüDI als Software-Lösung für Prüfstellen könnten Befundprüfungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) durchgeführt werden.
Die Autoren erläutern in ihrem Bericht vier Arbeitsergebnisse der Clearingstelle. Im Hinweis 2018/10 geht es um die Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sogenannten "Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen" die Anforderungen für eine im Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Marktanalyse nach § 30 MsbG zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme veröffentlicht.
Aktualisierte Version der Marktanalyse (Version 1.2) vom 30.Oktober 2020:
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie "Barometer Digitalisierung der Energiewende - Ein neues Denken und Handeln für die Digitalisierung der Energiewende, Berichtsjahr 2018" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 29.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) getroffen.
Mit der Festlegung werden die folgenden Dokumente vorheriger Beschlüsse durch die Anlagen 1-4 dieser Festlegung ersetzt:
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat. Inhalt waren Themenbereiche und Herausforderungen der Elektromobilität im Hinblick auf Regelungen des EEG und des KWKG.
Die am 18. Oktober 2018 veröffentlichte
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Konflikt der e-privacy-VO der Europäischen Union, die nächstes Jahr in Kraft treten soll, und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezüglich der Datenverarbeitung zwischen intelligenten Stromzählern.
Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.
Die Autoren geben in Ihrem Artikel einen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und ordnen diese in den aktuellen Rechtsrahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein. Sie schätzen die Verhältnismäßigkeit der neuen Anforderungen zum gewonnen Nutzen und die Auswirkungen auf Unternehmen in der Branche ein.