Direkt zum Inhalt

Suche in Zählertechnologie

Angezeigt werden Ergebnisse 101 - 107 von 107 gesamt (Seite 5 von 5).
Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor erläutert die rechtlichen Vorgaben, die für den Einbau intelligenter Messtechnik gelten, sowie die Herausforderungen, die sich aus der Einbauverpflichtung für Energieversorger ergeben. Er stellt die neue Kostenstruktur dar und untersucht, welchen Nutzen Smart Metering für die Kunden hat.

1
Aufsatz

Der Autor geht auf die Herausforderungen der Novellierung des EEG und des EnWG ein.

1
Aufsatz

Der Autor betrachtet in seinem Beitrag Hemmnisse für die von der EU geplante flächendeckende Verbreitung von Smart Metern. Dabei geht er insbesondere auf das mangelnde Interesse von Verbrauchern und Verbraucherinnen, die mit Smart Metern verbundenen Kosten, die Inkompatibilität von smarten Zählern und Haushaltsgeräten sowie das Problemfeld Datenschutz ein. 

1
Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die seit dem 1. Januar 2012 geltenden, neuen Vorgaben zur Messung des in Biogas- bzw. EEG-Anlagen erzeugten Stroms und zum Messstellenbetrieb. Dabei beziehen sie sich auch auf eine Empfehlung 2012/17 der Clearingstelle EEG vom 18.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-113
Aktenzeichen: BK6-11-113
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NAV, MessZV

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005, MessZV

In diesem Beitrag gehen die Autoren auf die Risikoinvestition bei einer Umstellung auf Smart Meter allgemein, das Investitionsrisiko auf Kundenseite und auf die gesetzlichen Hindernisse ein.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEG

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird das MessEG überarbeitet.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

1