Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (
Mit dem technischen Hinweis "Einbau von Messsystemen in Bestandsanlagen" mit Stand Mai 2019 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden die Mindestanforderungen für den Einsatz der intelligenten Messsysteme (iMSys) auf den Zählerplätzen bestehender elektrischen Anlagen dargelegt.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 579).
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Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein.
Im Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den derzeitigen Praxisproblem der Ladeinfrakstruktur für Elektrofahrzeuge. Hierzu gehörten vor allem die schlechte Verfügbarkeit der Ladepunkte aufgrund von Nutzungsbeschränkungen sowie schlechte Lagen außerhalb von Wohnquartieren und die Verwendung von nicht eichrechtskonformen Messsystemen. Auch die Frage der Realisierung von bidirektionalem Laden – z.B.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung, Referentenentwurf vom 14. Dezember 2018 (s. Anhang).
Änderungen:
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Autoren widmen sich dem Problem des Umgangs mit Messvorgaben, die sich in der Praxis durch den § 61h EEG 2017 ergeben. Hierbei gehen sie auf die allgemeine Bedeutung der Eigenversorgung und deren Voraussetzungen ein. Zudem werden die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen analysiert und die Messvorgaben im Zusammenhang mit der Eigenversorgung betrachtet.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Konflikt der e-privacy-VO der Europäischen Union, die nächstes Jahr in Kraft treten soll, und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezüglich der Datenverarbeitung zwischen intelligenten Stromzählern.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Hierbei widmen sie sich zunächst den eichrechtlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Am 26. September 2018 fand das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG in Berlin-Mitte statt. Das Thema Elektromobilität wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Dabei ergeben sich zahlreiche sowohl rechtliche als auch technische Herausforderungen, die beim 31. Fachgespräch dargestellt und erörtert wurden.
Sachverhalt: Zur Frage, ob nach § 33 Abs. 1, 2 MessEG ein grundsätzliches Verwendungsverbot für Messwerte besteht, die durch ungeeichte Messgeräte bzw. durch Messgeräte mit abgelaufener Eichfrist erfasst werden. Im konkreten Fall geht es um die Betriebskostenabrechnung der Heizkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses.
Ergebnis: Verneint.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob für die Ermittlung der gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 zu vergütenden Strommenge aus den Solaranlagen des Schiedsklägers für das Kalenderjahr 2016 zwingend auf den Messwert des vorhandenen Zählers zurückzugreifen ist, auch wenn der Schiedskläger darlegen kann, dass der Messwert für das Kalenderjahr 2016 nicht plausibel ist (im Ergebnis verneint) und welcher Wert
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Messstellenbetrieb und geht in diesem Kontext auf die Ausstattungspflicht von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und die Umsetzung im Messstellenbetriebsgeset sowie den grundzuständigen Messstellenbetreiber im Wettbewerb ein. Abschließend weist er auf weiterführende Literatur zum Themenkomplex hin.
Die Autoren thematisieren die Problematik, dass das MsbG zwar auch auf industrielle Verteilernetze anzuwenden sei, gleichzeitig aber den Besonderheiten in solchen Netzen nicht gerecht wird.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Problematik auf, dass es derzeit viele nicht-eichrechtskonforme Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gebe, da sie Stromzähler die Anforderungen des Regelermittlungsausschusses (REA) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht erfüllen würden. Er erläutert die Anforderungen an Stromzähler im Detail und spricht eine notwendige Umrüstung vieler Ladepunkte an, damit die Verfügbarkeit und somit die Akzeptanz der Elektromibilität steige.
Der Autor erläutert die Notwendigkeit des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die aufgrund mess- und eichrechtlicher Vorschriften erforderliche Umrüstung bisheriger Ladesäulen. Hierbei geht er insbesondere auf die durch den Regelermittlungsausschuss (REA) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorausgesetzte eichrechtliche Rechnungskontrolle bei Stromzählern ein.
Der Autor beleuchtet die Problematik der durch Studien dargelegten hohen Messfehler bei elektronischen Stromzählern (Smart Metern). Hierbei nimmt er vorwiegend auf eine Studie der Universität Twente Bezug, welche in einem Testaufbau Messfehler elektronischer Stromzähler von bis zu 582 % ergab. Problematisch seien vor allem Verbraucher mit nicht sinusförmigem Stromverbrauch (z.B. LEDs). Ferner geht der Autor auch auf eine Studie ein, welche bereits zuvor die elektromagnetische Verträglichkeit von Stromzählern und Wechselrichtern als zu gering bewertet und ebenfalls zu Messfehlern führte.
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 24. Juni 2017 (Regierungsentwurf, siehe Anhang).
Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in den §§ 4, 30 und 41.
Leitsatz des Gerichts:
Bestätigt die technische Befundprüfung das einwandfreie Funktionieren des Wasserzählers, wird der Anscheinsbeweis dafür, dass in der Zeit vom Einbau des Zählers bis zum Ablesen tatsächlich so viel Wasser durch den Zähler geflossen ist, wie vom Zähler angezeigt wird, nicht durch den Ablauf der Eichgültigkeit des Wasserzählers gemindert.
Der Autor geht auf die komplexitätsbedingte Verzögerung der Einführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende ein und erläutert in diesem Zusammenhang die Rollen der beteiligten Behörden beim Einführungsprozess.
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29.
Die im September 2015 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz des Forums Netztechnik/ Netzbetrieb des