Die Autoren analysieren den deutschen Regulierungsrahmen im Hinblick auf die Anreiz- und Hemmniswirkungen für Investitionen zum Ausbau der Stromübertragungsnetze. Dabei gehen sie auf den Zeitverzug der Investitionsrückflüsse, Investitionsförderinstrumente, regulierungsbedingte Investitionsrisiken sowie Vorschläge zur Investitionsförderung in Deutschland ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf verschiedene Möglichkeiten zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei Netzüberlastung ein. Dabei diskutiert er auch die Möglichkeit, vorhandene Kanalsysteme mit Schiffshebewerken und Schleusen - ähnlich wie im Fall von Pumpspeicherkraftwerken - zur Energiespeicherung in Form von potentieller Energie des (hochgepumpten) Wassers zu nutzen.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
In der Studie werden die aktuellen Stromgestehungskosten für Photovoltaik, Windenergieanlagen und solarthermische Kraftwerke analysiert und anschließend die Entwicklung für 2020-2030 prognostiziert.
Die Autoren geben einen Überblick über die momentan Rechtslage bezüglich der dezentralen Stromversorgung von Inselnetzen sowie einen Ausblick diesbezüglich. Sie stellen zudem Beispiele aus anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, darunter Post, Telekommunikation und Personennahverkehr, vor.
Der Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten, die die Liberalisierung des Strommarkts den Kommunen eröffnet hat und beschreibt insbesondere die Einzelheiten der Ausschreibungspflicht für Stromlieferungen sowie eventuelle Alternativen.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob zwischen erneuerbaren Energien und Kernkraftwerken ein grundsätzlicher „Systemkonflikt“ herrsche. Nach Ansicht der Autoren müsse sich ein solcher Konflikt auch bei einem Anteil erneuerbarer Energien von 50 Prozent an der Stromerzeugung weder aus ökonomischer noch technisch-betrieblicher Sicht einstellen.
Der Autor stellt den Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 6. September 2010 vor und bewertet diesen nach seiner Einschätzung.
Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.
Auf Basis bisheriger Entwicklungen sowie ermittelter Wirtschaftsdüngerpotentiale untersucht der Beitrag die Folgen, welche die Ausgestaltung des sog. Gülle-Bonus (Nr. VI. 2. lit.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Forschung auf dem Sektor „Biomasse“ müsse laut Gutachten gefördert werden.
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen, welches auf Basis der politischen Ziele der Bundesregierung eine langfristige Strategie für eine künftige umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland festlegen soll. Das Energiekonzept trifft in neun Punkten,
Die Autoren stellen einen neuen Ansatz zur Speicherung von regenerativ erzeugtem Strom vor, wobei der regenerativ erzeugte Strom in Methan bzw. Erdgassubsitut umgewandelt und in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werde. Grundprinzip dieses Ansatzes sei die bidirektionale Verknüpfung von Strom- und Gasnetz, was die Aufnahme hoher Anteile fluktuierender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ermögliche und der Netzstabilisierung diene. Zudem werden weitere Speichertechnologien und deren Grenzen und Potentiale vorgestellt.
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.
Der Autor berichtet von einem Besuch auf einer Plantage in Malaysia, auf der Palmöl hergestellt wird. Dieses werde hauptsächlich für Kosmetikartikel, Lebensmittel und Biodiesel verwendet.
Palmöl leide an einem schlechten Image, weil für den Anbau der Palmen teilweise Regenwald gerodet würde. Dies sei allerdings vor allem in Indonesien ein Problem.
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag den Stand der Erreichung des in der EU-Richtlinie 2009/28/EG definierten Ziels, demzufolge Deutschland verpflichtet ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des Bruttoendenergiebedarfs mit Erneuerbaren Energien zu decken.
Der geplante Ausbau der Offshore-Windenergienutzung wird angesichts des fluktuierenden Charakters der Windenergie zu verstärkten Netzintegrationsproblemen führen, zumal signifikante Abweichungen zwischen Windstromprognosen und tatsächlicher Windstromerzeugung zu erwarten seien. Ein Lösungsansatz zur Ausregelung der Prognosefehler stelle dabei der Einsatz von Speicherkraftwerken dar.
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse vom 31. Juli 2010 in der am 5. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1016) veröffentlichten Fassung.
Die Autoren diskutieren die energiewirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen, die sich aus dem angestrebten Ausbau der Windenergie sowie der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ergeben. Dabei gehen sie insbesondere auf die Wechselwirkungen zwischen dem Ausbau der Windenergie und einem unverändert hohen Grundlastsockel aus Kernenergie ein.
Die Autoren zeigen die vor der Energierechtsreform 2011 aus ihrer Sicht bestehenden Mängel im Energiewirtschaftsgesetz auf, die ohnehin auf Grund der Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG (Drittes Energiebinnenmarktpaket) vom Gesetzgeber zu beheben seien.