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Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.

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Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt. 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.

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Politisches Programm

Der im Juli 2024 veröffentlichte Bericht „Energy Sharing in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) befasst sich mit konkreten Ansätzen zur Gestaltung von Energy Sharing. Ziel des Berichts ist es, eine Anleitung zu entwickeln, die die Implementierung von Energy Sharing Communities möglichst einfach reproduzierbar macht.

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Studie

In der am 25. Juni 2024 vorgestellten und von den Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, WWF und dem Umweltdachverband DNR beauftragten Studie wurde dargelegt, dass Mietende, Vermietende und das Klima gleichermaßen von einem bundesweiten Solarstandard für Dächer profitieren würden. 
Laut dieser Studie würde sich Solarstrom auch bei allen untersuchten Modellen lohnen: Mieter*innenstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Energy Sharing. 

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023 § 22b

Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen unterstützt werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie können Bürgerenergiegesellschaften eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten erhalten. Die Förderhöchstgrenze ist jedoch auf 300 000 Euro je Projekt beschränkt. Die Förderrichtlinie tritt am 1.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht sollen die Potenziale im Bereich des Immissionsschutzrechts zwecks Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 effektiver genutzt werden. Im Wesentlichen sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum schnellen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen verkürzt und vereinfacht werden.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.

Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.

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Aufsatz

Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.

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