Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 30.
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.
Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht betrachtet, im Lichte des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, die wesentlichen beihilferechtlichen Stellschrauben in der EU, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Der Artikel beleuchtet den geplanten und aktuellen Ausbau an Windenergieanlagen auf See in Europa, sowie die Hindernisse welche damit einhergehen. In erster Linie würden komplexe Verfahren und unterbesetzte Genehmigungsbehörden die Zulassungen erschweren. In der Zukunft brauche es mehr Unterstützung durch den Staat um insbesondere für die stromintensiven Industrien kostengünstigen Strom durch Windenergie in Europa bereitzustellen.
Das 42. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Die Gesetzgebungsvorhaben des BMWK zur Energiewende “ fand am 31. März 2022 als Präsenztermin in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Aufsatz handelt von PV-Anlagen, die als Überdachung von Parkplätzen fungieren. Insbesondere wird auf die verschiedenen Bauweisen und Konstruktionen eingegangen. Durch standardisierte Unterkonstruktionen könnten die PV-Anlagen flexibel und kostengünstig erbaut werden.
Der Autor betrachtet den europaweiten Ausbau von Windenergie auf Land und auf See. Insbesondere werden die Länder mit den größten Ausbauzahlen an neu installierter Leistung betrachtet. Gerade in Schweden soll sich der Zubau durch eine Kombination von Stromvermarktung und Grünstromzertifikaten erhöht haben.
Der Artikel widmet sich dem Ausbau von Kleinanlagen für Biogas in Senegal und Dakar. Das nationale Programm zum Ausbau von Biogas ermögliche vielen Bewohnern den Verzicht auf Propangas und biete weitere Vorteile, z.B. sauberere Ortschaften durch das Aufsammeln von Tierexkrementen, welche dann zur Herstellung von Biogas genutzt werden. Große Potenziale lägen auch noch in der systematischen Müllverwertung von Restaurant, Hotels und ähnlichen Betrieben.
Im Aufsatz betrachten die Autoren die Neufassung der BioSt-NachV, welche die unionsrechtlichen Vorgaben der Renewable-Energy-Directive (RED II) zum größten Teil übernommen habe. Die Verordnungen sollen sich nun auf ein breiteres Spektrum der Biomasse beziehen und befassen sich mit fester sowie flüssiger Biomasse.
Der Aufsatz befasst sich mit Biogasanlagen in Kroatien und deren Ausbaumöglichkeiten. Eine wichtige Rolle im Biogasausbau sei das hohe Potenzial des Substratanbaus. Viele Flächen würden durch gute Wetterbedingungen und fruchtbare Böden, hohe Erträge bieten. Auch die jährlich anfallende Gülle stelle ein noch nicht ausgelastete Biogasquelle bereit.
Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die historische Entstehung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Fallstricke im gegenwärtigen Rechtsrahmen. Eine Bindungswirkung der Planfeststellungsbehörde durch Voruntersuchungen in der Planfeststellung sei zu verneinen. Auch untersucht der Artikel das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot von Gewässern bei Offshore-Windenergie mit Bezug zum Weservertiefungsurteil des EuGH.
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie (UEBLL) verabschiedet.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Sachverhalt: Die Klägerin ist Inhaberin des Klagepatents auf einen Rasierapparat. Dieser wird in den angegriffenen Ausführungsformen durch die Beklagten hergestellt und zum Kauf angeboten. Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagten haben durch das Angebot und den Vertrieb das Klagepatent verletzt.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Am 1. Oktober 2021 traten die Regelungen zum Redispatch 2.0 im deutschen Recht in Kraft. Der vorliegende Beitrag untersucht ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht.
Der Autor behandelt das Urteil des EuGH v. 02.09.2021 (C-718/18) über das im November 2018 seitens der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zur Unabhängigkeit der Energieregulierung.
Das Impulspapier „Ein beihilfefreies und schlankeres EEG - Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ der Stiftung Umweltenergierecht, im Auftrag der Agora Energiewende, legt Vorschläge für Reformen des EEG vor.
Der Aufsatz fasst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 02.09.2021 (C-718/18) auf, bei dem der EuGH eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlangt hatte.
Die Geothermie rücke zunehmend bei der Stromerzeugung und der Gebäudebeheizung in den Vordergrund. Ihr Ausbau sei im Rahmen der Wärmewende und zur Erreichung der Klimaziele unerlässlich. Aus dem Grund untersuchen die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Geothermie.
Das EU-Winterpaket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als neue dezentrale Akteure eingeführt.
Sachverhalt: Gem. Art. 26 der Energiecharta können Energieunternehmen gegen Vertragsstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz klagen, wenn eine Maßnahme des Staates die Investitionen des Unternehmens beeinträchtigt. Ein ukrainisches Unternehmen hatte auf dieser Basis gegen die Republik Moldau geklagt und einen Schiedsspruch errungen.