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Angezeigt werden Ergebnisse 326 - 350 von 403 gesamt (Seite 14 von 17).
Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB

Die Autoren führen eine juristische Betrachtung von Eigentum und Eigentumsvorbehalt während der Herstellung und des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen unter Einbeziehung der völkerrechtlichen Vorgaben des UN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ) durch.

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Aufsatz
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die angesichts des weltweit gestiegenen Bedarfs nach flüssiger Biomasse seiner Ansicht nach erforderlichen strengen Nachhaltigkeitsvorgaben, damit Pflanzenöle zu einer tragenden Säule in der Energieerzeugung und im Verkehrssektor werden könnten, ohne dass Raubbau an der Natur betrieben werde. In diesem Zusammenhang geht er u.a. auch auf schon vorhandene Zertifizierungen ein, wie z.B.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Die Autorin stellt die Entwicklungen im Objektnetzbereich dar. Dabei geht sie auf die Rechtsprechung zu § 110 Absatz 1 EnWG, das 3. Binnenmarktpaket der EU und dessen Umsetzung in nationales Recht ein und prüft, welche Folgen sich daraus für Objektnetzbetreiber ergeben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor berichtet von einem Besuch auf einer Plantage in Malaysia, auf der Palmöl hergestellt wird. Dieses werde hauptsächlich für Kosmetikartikel, Lebensmittel und Biodiesel verwendet.

Palmöl leide an einem schlechten Image, weil für den Anbau der Palmen teilweise Regenwald gerodet würde. Dies sei allerdings vor allem in Indonesien ein Problem.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und seiner Bedeutung für die Verwirklichung der transeuropäischen Netze.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor befasst sich mit dem Konzept eines Offshore-Supernetzes, das die Parks in Nord- und Ostsee und den benachbarten Gewässern mit den angrenzenden Ländern und diese untereinander verbindet.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Ber Beitrag analysiert die nun im europäischen Gemeinschaftsrecht geschaffene, erstmals eigenständige Kompetenzgrundlage zum Erlass von Maßnahmen im Energiebereich - Art. 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, auch sog. Lissabon-Vertrag)- und grenzt sie zu anderen Vorschriften mit Energiebezug ab.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag aktuelle Entwicklungen und Potenziale im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen. Dabei geht er auf technische Entwicklungen und Markttrends sowie auf internationale Absatzmärkte und deren Potenzial ein.
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Aufsatz

Der Beitrag beschreibt die Produktion von Palmöl in Malaysia und Indonesien vor dem Hintergrund der internationalen Debatten um Klimaschutz und Regenwaldabholzung. Dem Autor zufolge habe zwar die Expansion der Palmöl-Plantagen in Malaysia in den vergangenen zwei Jahrzehnten konstant bei 4% gelegen, es bestünden jedoch signifikante regionale Unterschiede. Der höchste Zuwachs an Palmölplantagen sei in der Region Sarawak zu beobachten -- ca. 300% in zehn Jahren.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioSt-NachV, Europarecht

Der Beitrag geht vor dem Hintergrund gesunkener Lebensmittelpreise auf die Teller-oder-Tank Diskussionen zur Bioenergienutzung und dabei auch auf den vielfach als problematisch angesehenen Gründlandumbruch zum Energiepflanzenanbau ein. Neben dem Einfluss des Energiepflanzenanbaus auf die Boden- und Pachtpreise werden auch die Erfordnernisse von Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von Energiepflanzen angesprochen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Das Leitszenario 2009 des DLR Stuttgart, ISET Kassel und das IfnE Teltow im Auftrag des BMU ist der erste Zwischenbericht im Rahmen der „Langfristszen

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).

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Gesetzentwurf

Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: RL 2009/28/EG
Die Kommission hat am 30. Juni 2009 per Entscheidung (C(2009) 5174) ein Muster für die von der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) vorgeschriebenen nationalen Aktionspläne vorgegeben. Jeder Mitgliedstaat muss einen solchen Aktionsplan erstellen und ihn spätestens bis zum 30. Juni 2010 der Kommission mitteilen.
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Textfassung vom:

Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioSt-NachV, RL 2009/28/EG
Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist wegen seiner möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in die Kritik geraten. Für Biokraftstoffe wie auch für flüssige Biomasse für Verstromung hat die EU in Art. 17 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitsanforderungen aufgestellt.
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Aufsatz
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht. Dabei werden unter anderem auch die Mindeststandards zu Netzzugang und zur Einspeisung von Biogas beleuchtet.
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Aufsatz
Der BMU-Entwurf für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) stellt teils schärfere Anforderungen an die Biobrennstoffe für Wärme- und Stromproduktion als die Nachhaltigkeitskriterien im Richtlinienentwurf der
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: BioSt-NachV, EEG 2009

Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:

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Aufsatz
Europäisches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung zur Strom-, Wärme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ökologisch-sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue europäische und deutsche Bioenergierecht löst diese nicht immer hinreichend auf.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, RL 2001/77/EG
Kurz vor Weihnachten 2008 einigten sich Rat, Parlament und Kommission auf das europäische Klimapaket. Damit verfügt nun die Europäische Union als erste Region weltweit über ein umfassendes und sehr anspruchsvolles Programm zur Bekämpfung des globalen Treibhauseffekts. Das Klimapaket hat eine Reichweite bis zum Jahre 2020 und setzt die 2007 unter deutscher Präsidentschaft verabschiedeten ehrgeizigen Klimaschutzziele der Europäischen Union um.
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