Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - EERL) erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Einordnung der Stromvermarktung durch Corporate Power Purchase Agreements (Corporate PPAs) vor. Dabei unterscheidet er zunächst zwischen Utility PPAs (Strombezugsvertrag mit einem Energieversorger oder Direktvermarkter) und Corporate PPAs (Abschluss mit einem Großkunden oder Großabnehmer).
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Konflikt der e-privacy-VO der Europäischen Union, die nächstes Jahr in Kraft treten soll, und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezüglich der Datenverarbeitung zwischen intelligenten Stromzählern.
Die von Agora Energiewende und Agora Verkehrswende erstellte Studie befasst sich mit den Konsequenzen für die Bundesrepublik Deutschland bei einem Verfehlen der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion nach der EU-Effort-Sharing-Entscheidung und der EU-Climate-Action-Verordnung.
Die Autorin gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklungen des Klimaschutzrechts und der Klimaschutzpolitik in den Jahren 2017 und 2018 auf europäischer und internationaler Ebene.
Auf internationaler Ebene geht sie dabei insbesondere auf das Pariser Klimaschutzabkommen und das Kyoto-Protokoll ein. Auf europäischer Ebene werden u.a. das Legislativpaket "Saubere Energie für alle Europäer", die Reform des Emissionshandelssystems und das dritte Mobilitätspaket besprochen.
Der Artikel beschäftigt sich mit der europaweiten Vereinheitlichung der Stromnetzregeln und der deutschen Umsetzung in Form der Einspeiserichtlinien. Hierbei wird im Besonderen auf die Themen Schwarzstartfähigkeit, Blindleistungsbereitstellung und Digitalisierung der Stromwirtschaft eingegangen.
In ihrem Beitrag beleuchtet die Autorin den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. EU-Winterpaket und arbeitet die unterschiedlichen Positionen der Kommission, des Ministerrates und des EU-Parlaments zu einzelnen Streit- bzw. Kritikpunkten heraus.
Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage. In einer ausführlichen Einleitung wird auf den europäischen und deutschen Rechtsrahmen sowie die wettbewerblichen Aspekte einer Arealversorgung eingegangen. Anschließend wird die neuere Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Begriff der Kundenanlage betrachtet, ein Ausblick auf ausstehende gerichtliche Entscheidungen gegeben und die Notwendigkeit eines rechtssicheren Kundenanlage-Begriffs bekräftigt.
Entscheidungstenor:
Das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) mit Entscheidung vom 23. Februar 2016 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
Begründung:
Der Autor befasst sich mit den unterschiedlichen Ausrichtungen der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur europäischen Ökostromförderung im Kontext des Beihilfenverbotes. Hierzu fasst er zunächst das Wettbewerbsmodell der EU-Kommission und das Fördersystem des EU-Parlamen
Der Autor untersucht, ob die von der EU initiierte Energiewende, insbesondere die Ermöglichung von nationalen Fördersystemen im Beschluss des EU-Parlaments, gegen das EU-Beihilfeverbot verstößt und inwieweit künftig noch Förderungen unabhängig von Ausschreibungen bestehen werden.
Die von Agora Energiewende und dem Öko-Institut durchgeführte Analyse untersucht die Auswirkungen der EU-Emissionshandelsreform 2018 auf den CO₂-Preis, den Kohleausstieg und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie zeigen in diesem Kontext auf, warum mit der Reform Bedingungen geschaffen wurden, die wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen befördern.
Am 30. Mai 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/844 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizient von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU erlassen, welche am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am 9.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. April 2018 den Beschluss BK6-16-166 bzgl.
Leitsatz: Das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den weiteren Schutzzonen niedersächsischer Wasserschutzgebiete (Ziffer 13 rechte Spalte der Anlage zu § 2 Abs. 1 Nds. SchuVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Die Autoren geben in diesem Aufsatz einen Überblick über die Themen der Energieeffizienz, Erneuerbaren Energien und Governance der Energieunion des Winterpaketes der EU-Komission.
Die Autoren zeigen die Rechtsfragen auf, die sich bei der Fernwärmeversorgung ergeben. Dabei gehen sie sowohl auf die öffentlich-rechtliche Zulassung von Fernwärmeleitungen, auf die wegenutzungsrechtliche Situation als auch auf die Möglichkeiten der kommunalen Beteiligung ein. Sie stellen die Rechtsstellung des Betreibers des Fernwärmenetzes als Energieversorgungsunternehmen (EVU) dar und ordnen Wärmenetze in den Kontext der Energiewende ein.
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 5a des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S.
Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).
Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.
Die Autoren behandeln in ihrem Artikel den Entwurf für die Neufassung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (EERL), die im 2. Winterpaket 2016 von der EU-Kommission veranlasst wurde. Sie geben einen Überblick über den Entwurf und gehen auf die hierin verankerten Ausbauziele bis 2030 allgemein sowie sektorenspezifisch und die damit verbundenen Vorgaben zur Aufstellung von Energie- und Klimaplänen für die Nationen ein. Anschließend erläutern sie die Regelungen zu den Fördermechanismen.
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.
Leitsatz des Gerichts:
Die Autoren untersuchen den Einfluss der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) der EU-Kommission auf das EEG 2014 und das EEG 2017.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob harmonisierende technische Normen Teil des Unionsrechts sind und damit ihre Auslegung in die Kompetenz des EuGH fällt.
Ergebnis: Bejaht.