Die Veröffentlichung enthält Hinweise zur beihilfenrechtlichen Genehmigung des EEG 2023 sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben durch die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) im Hinblick auf Förderinstrumente für erneuerbare Energien.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Der Bericht dient der Erfüllung der Berichtspflichten der EU-Mitgliedsstaaten aus Artikel 15 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1804.
Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandels sowie für das CO2-Grenzausgleichssystem zu schaffen.
Am 30. August 2024 legte die Bundesregierung dem Bundestag den Klimaschutzbericht 2024 vor und erfüllte damit ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt, sowie in den einzelnen Sektoren. Zudem informiert er über den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vorgenommen.
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, bestehende genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie und bei dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern durch beschleunigte Verfahren abzubauen. Dies soll durch Digitalisierungsvorhaben, die Verkürzung behördlicher Fristen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen erreicht werden.
Der Gerichtshof (siebte Kammer) hat für Recht erkannt:
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1711 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union erlassen, welche am 26. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1787 vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Am 26. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 und der Verordnung (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG erlassen, welche am 15.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1789 vom 13.
Am 28. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Das Gesetz zur Modernisierung und zum Abbau von Bürokratie im Strom- und Energiesteuerrecht hat das Ziel, aktuelle Entwicklungen wie den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben Änderungen, beispielsweise im EU-Beihilferecht, dazu geführt, dass Teile des aktuellen Strom- und Energiesteuerrechts nicht mehr anwendbar sind.
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die nationalen Klimaziele festgelegt und die gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Erreichen der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 sicherzustellen. Bereits für das Jahr 2030 sieht das KSG das Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und setzt hierzu jährlich zulässige Emissionsmengen bis zum Jahr 2030 für die jeweiligen Sektoren fest.
Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht mehr beschlossen wurde.
Zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele ist die Energiewende im Bereich der Stromversorgung von zentraler Bedeutung. Diese verfolgt das Ziel einer grundlegenden Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz.
Mit dem Ziel der Umsetzung der in der Agenda 2030 enthaltenen globalen Nachhaltigkeitsziele in Deutschland hat die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) sechs Transformationsbereiche definiert, welche von besonderer Relevanz sind. In der DNS werden die Maßnahmen Deutschlands zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele dargelegt. Anhand von einzelnen Indikatoren und den bereichsspezifischen Zielen wird der Stand der nachhaltigen Entwicklung abgebildet und eine Grundlage für die Weiterentwicklung der DNS geschaffen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21 entschieden, dass das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der Fassung vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S.