Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets setzt die europäischen Vorgaben des Binnenmarktpakets in nationales Recht um.
Insbesondere werden Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen, Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung der Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, zum Netzanschlussvorrang für Biomethanerzeugungsanlagen und der Untersagung langfristiger fossiler Gaslieferverträge ohne CCS/CCU ab Ende 2049 in das EnWG aufgenommen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 18. September 2025 grünes Licht für eine umfassende Änderung der deutschen Förderregelung für Strom aus Biomasse und Biogas gegeben. Das Fördervolumen wird um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt, das Ausschreibungsvolumen erhöht und eine spezielle Quote für Wärmenetz-gebundene Biomasseanlagen eingeführt.
Das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 ändert die folgenden Gesetze:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden.
Am 4. Juli 2025 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität beschlossen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme zu erleichtern und beschleunigen. Insbesondere sollen Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut werden.
Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sieht die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Dadurch sollen für diese Flächen und Gebiete verschlankte Zulassungsverfahren gelten.
Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
Am 23. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1735 erlassen. Diese legt fest, welche Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und deren zentrale Bauteile künftig für die Bewertung des Resilienzbeitrags relevant sind.
Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen.
Alle Bestimmungen, die von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission abhängen, sind in § 101 EEG 2023 (aktuelle Fassung) aufgezählt.
Die Veröffentlichung enthält Hinweise zur beihilfenrechtlichen Genehmigung des EEG 2023 sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben durch die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) im Hinblick auf Förderinstrumente für erneuerbare Energien.
Am 28. März 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/627 zur Festlegung der Mindestanforderungen an Zertifikate für natürliche Personen im Zusammenhang mit Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung wurde auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/573 erlassen und hebt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 auf.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) vom 27. Februar 2025 (siehe Anhang) novelliert durch Artikel 1 das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Das Gesetz wurde am 5. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Treibhausgas-
Der Bericht dient der Erfüllung der Berichtspflichten der EU-Mitgliedsstaaten aus Artikel 15 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1804.
Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandels sowie für das CO2-Grenzausgleichssystem zu schaffen.
Am 30. August 2024 legte die Bundesregierung dem Bundestag den Klimaschutzbericht 2024 vor und erfüllte damit ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt, sowie in den einzelnen Sektoren. Zudem informiert er über den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht mehr beschlossen wurde.
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzentwurf in der entsprechenden Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat diesbezüglich ein erneutes Rechtsetzungsverfahren angestoßen. Nachfolgend gelangen Sie zum:
Der Gerichtshof (siebte Kammer) hat für Recht erkannt: