Der Autor erläutert in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bestehende Möglichkeit, die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom zu erhalten, sofern die Modernisierung einer Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 durchgeführt worden ist.
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 26.
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.
Im Artikel wird die Alternative des Mietens von Fotovoltaikanlagen beschrieben. Der Autor erläutert das Prinzip, stellt Kosten und Nutzen gegenüber und vergleicht die Rentabilität über die Lebensdauer mit den etablierten Modellen der Bar- und Kreditfinanzierung mit guter sowie schlechter Bonität.
Der Autor stellt die aktuelle Marktentwicklung bei Batteriespeichern vor. Er gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Nachfrage, aktuelle Trends sowie eine wirtschaftliche Nutzung hinsichtlich Eigenverbrauch, Regelenergie, Notstrom und Lastverschiebung und geht explizit auf den Vorteil der modularen Bauweise von Speichern ein.
Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Vorteile von nachgeführten Fotovoltaikanlagen (Tracker) in Verbindung mit der an Bedeutung gewinnenden Eigenverbrauchsoptimierung auf. Hierbei geht er auf die technisch-physikalischen Vorzüge wie die gleichmäßigere und höhere Stromerzeugung und die Nutzung von Batterien als Stromspeicher zur Steigerung der Autarkie ein.
Die Optimierung der Selbstversorgungsquote bei der Hausenergie ist Gegenstand dieses Artikels. Hierzu wird die Kombination von Fotovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wärmepumpe vorgestellt, womit die benötigte Energie zu 50 Prozent durch Selbsterzeugung gedeckt werden könne. Bei zusätzlicher Nutzung von Solarthermie könnte eine Quote von über 70 Prozent erreicht werden. Grundlage der Konzepte ist die Wahrung der Wirtschaftlichkeit.
Im Artikel beleuchtet die Autorin die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2017 bzgl. der EEG-Umlage-Pflicht bei Speichern.
Die Autoren zeigen im Artikel Möglichkeiten auf, wie auch im Gewerbesektor ein Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden kann. Hierzu erläutern sie anhand eines Fallbeispiels die verschiedenen relevanten Säulen zur Verringerung der Amortisationszeit.
Die Norm DIN VDE 0100-551 - Errichten von Niederspannungsanlagen mit Ausgabe im Februar 2017 legt die Anforderungen für die Auswahl und die Errichtung einer dauerhaften oder temporären Versorgung von Kleinspannungs- und Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen fest. Die Norm geht insbesondere auf Anlagen ein, deren Stromversorgung nicht an ein Stromverteilungsnetz angeschlossen oder als Alternative sowie parallel zum Stromverteilungsnetz ausgeführt sind.
Der Autor untersucht, inwieweit die "Amnestie-Regelung" nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 für sogenannte Scheibenpachtmodelle mit Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genomen wurden, Rechtssicherheit schafft.
Die Studie zum Thema »Mieterstrom« wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben. Der am 17. Januar 2017 veröffentlichte Schlussbericht gibt Auskunft über die Inhalte mit folgenden Schwerpunkten: Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM).
Der Artikel gibt einen Überblick über die Änderungen durch das KWKG 2016 sowie über die Eigenversorgung nach EEG 2017, die Ende 2016 beschlossen wurden.
Die Autoren befassen sich in diesem Artikel mit der Novellierungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von Ende 2016 und mit der seit Beginn 2017 geltenden Fassung des EEG, dem EEG 2017.
Die Autorin stellt eine in Berlin auf Mehrfamilienhäusern bereits realisierte, neuartige Hybridanlage vor, die aus PV-Modulen und kleinen Rotoren zur Windenergienutzung besteht. Die direkt an der Dachkante installierten, sogenannten Windrailmodule könnten in urbanen Räumen mit wenig Platz im Vergleich zu reinen PV- oder Windenergieanlagen die Stromausbeute erhöhen und eine zeitlich gleichmäßigere Stromerzeugung gewährleisten.
Im Beitrag wird die Rolle des Prosumers in zukünftigen Stromnetzen im Zuge der Energiewende herausgestellt. Durch die steigenden Stromkosten im Gegensatz zu den mittlerweile weitaus geringeren Stromgestehungskosten durch Erneuerbare-Energien-Anlagen lohne sich der Eigenverbrauch immer mehr. Durch die Kombination mit Energiespeichern könnten rentable Systeme für Smart Grids entwickelt werden. Die Autorin zeigt mögliche Modelle, spricht die Probleme der Datensicherheit an und zeigt auch aktuelle Fördermöglichkeiten auf.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Eigenversorgung durch selbst erzeugten Solarstrom als wirtschaftliches Geschäftsmodell und weist mit Hilfe wegweisender Rechtsprechungen auf die dabei zu beachtenden juristischen Feinheiten hin. Kernpunkte sind hierbei unter anderem die EEG-Umlage, Befreiungstatbestände, Personenidentität und Meldepflichten von Eigenversorgern.
Die Autorin setzt sich in Ihrem Beitrag mit den Schwierigkeiten des seit dem EEG 2017 geltenden Ausschlusses von Eigenversorgung bei Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, auseinander. Hierbei erläutert sie die Ausnahmen von der Regelung, »Stolpersteine« und Wege zur Vermeidung eines Verstoßes gegen diese Regelung.
Der Beitrag beschreibt das Planungsvorhaben eines mittelständischen Unternehmens, das sich die Eigenverbrauchsoptimierung und die Sektorenkopplung mit Ökostrom zum Ziel setzt. Neben den PV-Bestandsanlagen seien ein Wärmepumpenkonzept und ein Lithium-Speicher geplant, der zudem Regelenergie bereitstellen könne. Da der Speicher sowohl zum Eigenverbrauch als auch zur Einspeisung genutzt werden solle, falle die EEG-Umlage an.
Der Autor gibt einen Überblick über die Komplexität des Energierechts und die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft ergeben.
Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.
Der Beitrag schildert die unterschiedlichen Sichtweisen über die Zulässigkeit und die technischen Anschlussbedingungen von Plugin-PV bzw. Mini-Fotovoltaikanlagen in Privathaushalten im Rahmen des laufenden Normungsprozesses.
Leitsatz:
1. § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009, in der bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung, knüpft - ebenso wie die Vorgängervorschriften - an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom an. Das Eigenstromprivileg greift danach schon dann nicht, wenn der Strom aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wurde und mithin eine Stromlieferung vorlag.
Der Autor stellt in seinem Artikel anhand des Beispiels eines Nachbarschaftsnetzwerks in New York vor, wie dezentrale Energieversorgung mit Prosumern, die gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher sind, realisiert werden kann. Hierbei sei die Blockchain-Technologie zur Erfassung und Verarbeitung von Messdaten und bilanziellem Energieaustausch zwischen den (Wohn)-Einheiten von zentraler Bedeutung.