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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Juni 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Mai 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Juni 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Juni 2021 als erfolgt gilt.

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Rechtsprechung– 2 U 264/20
Aktenzeichen: 2 U 264/20
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 14, 15

Sachverhalt: Seit 2016 ist die Klägerin als Betreiberin von Windkraftanlagen von Maßnahmen des Einspeisemanagements durch den beklagten Netzbetreiber betroffen. § 15 Abs. 1 S. 1 EEG 2017 verpflichtet den Netzbetreiber dabei zur Entschädigung.

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Rechtsprechung– 6 U 111/19

Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.

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Politisches Programm

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, S. 2294, s. unten) hat der Gesetzgeber durch § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung von der Einkommensteuer für den Betrieb von PV-Anlagen mit insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft eingeführt:

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Rechtsprechung– 6 U 101/19

Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich mit dem Trendphänomen der Hybridkraftwerke, d.h. Kombiprojekten aus Wind- und Solarkraft und Speichern.

Vor allem als autarke Insellösungen hätten Hybridkraftwerke große Vorteile. Allerdings würden sie bei Vorliegen einer guten Netzinfrastruktur weniger Sinn ergeben, was auf dem Festland fast überall der Fall sei. Denn dort müsste jeweils abgeregelt werden, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Auch das Argument der effizienten Flächennutzung sei nicht notwendigerweise überzeugend, weil man netto keinen Platz spare.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit dem Markt schwimmender Photovoltaik-Anlagen. Insbesondere in solchen Staaten, in denen Platzmangel herrsche, seien die Anlagen zunehmend beliebt. Allerdings würden rechtliche Standards nicht immer mit dem schnell wachsenden Markt mithalten können. Dies betreffe insbesondere die Sicherheitsstandards für Ausrüstung und Technologie, die eigentlich für Solaranlagen an Land entwickelt worden seien, so wie beispielsweise Anforderungen an Kabel oder Befestigungs- und Ankersysteme.

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Aufsatz

Der Autor stellt neue Antikollisions-Systeme für Windkraftanlagen vor, die gefährdete Vogelarten erkennen und dann den Rotor drosseln können, um die Zahl der Schlagopfer zu senken. Besonders sei an der Technologie, dass sie bestimmte Vogelarten erkennen und bei gefährdeten Spezies entsprechend reagieren könne. Die Detektion könne sowohl optisch als auch über Radarsysteme erfolgen, wobei beide Methoden Vor- und Nachteile hätten. In den USA sei die Technologie bereits im Einsatz, in Deutschland werde ihr Einsatz erprobt.

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Aufsatz

Der Autor problematisiert die lange Verfahrensdauer bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, die zu einem Scheitern der Ausbauziele zu führen drohe. Er präsentiert einen Regelungsvorschlag der Stiftung Klimaneutralität, der darauf abzielt, das Zulassungsrecht zu reformieren.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit neuen technischen Mitteln, um den Zustand von Windenergieanlagen besser zu überwachen und Schäden frühzeitig zu erkennen.

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Aufsatz

Der geplante Ausbau der Freiland-Photovoltaik veranlasst den Autor dazu, sich Gedanken dazu zu machen, wie sich Vorbehalte gegen die Anlagen im Landschaftsbild ausräumen lassen.

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Studie

In der gemeinsamen Studie der Stiftungen Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende werden 50 politische Maßnahmen definiert, die in der nächsten Legislaturperiode ergriffen werden sollten, um das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65% zu verringern, erreichen zu können. Es werden insgesamt 50 Maßnahmen für 5 Schlüsselsektoren, sowie einige sektorenübergreifende Maßnahmen vorgeschlagen:

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Studie

Vorliegend wurde im Auftrag von Germanwatch, BUND und Klima-Allianz Deutschland vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft eine Studie erstellt. Darin werden die Argumente für eine EEG-Umlagesenkung kritisch geprüft. Es stellt sich die Frage, wie die 10,8 Milliarden Euro, die 2021 aus dem Bundeshaushalt in die Umlagesenkung flossen, zielführend eingesetzt werden können. Eine niedrigere EEG-Umlage bzw.

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In dem technischen Hinweis „Technik zur Umsetzung § 9 EEG und Echtzeitdatenübertragung zur Anpassung von Stromeinspeisungen nach § 13 Abs. 1 und 2 EnWG“ (Version 1.0, September 2021) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im

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Votum 2021/6-VI– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/6-VI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Stellungnahme 2021/5-V/Stn und 2021/5/2-V/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Hildesheim hat die Clearingstelle zunächst eine Teilstellungnahme u. a. zu den Fragen abgegeben,

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Voraussetzungen zum 15-Meter-Korridor gelten nur für Freiflächenanlagen, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden oder bei ausschreibungspflichtigen Anlagen, wenn der Gebotstermin in diesem Zeitraum lag (vgl.

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Rechtsprechung– 14 C 3761/20

Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.

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Gesetzentwurf

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).

Durch den Verordnungsentwurf ändern sich

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Rechtsprechung– 5 K 2097/18.F
Aktenzeichen: 5 K 2097/18.F

Leitsatz des Gerichts:

Für die „Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter" im Sinne von § 5 Nr. 32 EEG 2014 nach einer Insolvenz ist entscheidend, dass dem antragstellenden Unternehmen die Wirtschaftsgüter der Schuldnerin dergestalt zur Verfügung stehen, wie sie der Schuldnerin zur Verfügung standen (Bestätigung und Fortführung Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -).

 

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Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat.

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Studie

Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Studie untersucht die Ökobilanzen von Photovoltaik- und Windenergieanlagen (PV und WEA) unter Berücksichtigung der jüngsten Technologieentwicklungen.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die Korrektur einer vielzitierten Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu Infraschall. In einem lang geführten wissenschaftlichen Diskurs stellten sich die Ergebnisse der Studie „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“ der BGR als falsch dar. Die mehr als tausendfach zu hohen Zahlen der BGR-Studie hatten hohe politische Relevanz und stellten eine wichtige Argumentationsgrundlage für Windkraftgegner dar. Die Zahlen sollen nun durch die BGR im einschlägigen Fachjournal korrigiert veröffentlicht werden.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.

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