Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 30.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze ändert u. a. das EEG 2023.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Industrieunternehmen mit erheblichem Strombedarf, die Beklagte ist Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB).
Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10. Oktober 2024 wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird Mietern fortan ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eingeräumt.
Durch das Gesetz wurden
Die Bundesnetzagentur kann nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG 2023 die Höchstwerte der Ausschreibungen für erneuerbare Energien festlegen.
Am 17. September 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. September 2024 und gilt damit am 24. September 2024 als bekanntgegeben.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob es sich bei einem ehemaligen Tagebau um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) EEG 2017, § 48 Abs. 1 Satz 1
Der Tagungsbericht enthält einen Überblick über das 47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, welches am 12. Juni 2024 im Magnus-Haus in Berlin stattfand. Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt und widmete sich dem Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Mühlenbetrieb. Hierfür begehrt sie die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2022.
Ergebnis: Verneint.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Was ist ein intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist „eine über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung“ (§ 2 Nr. 7 MsbG).
Sachverhalt: Der Kläger plant die Errichtung eines Solarzauns um sein denkmalgeschütztes Wohnhaus herum und begehrt dazu eine denkmalrechtliche Genehmigung von dem Beklagten.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung: Die Erteilung der Genehmigung erscheine geboten, da das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzauns überwiege und das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Erscheinungsbildes des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zurückzustehen habe.
Für Bestandsanlagen, die ab August 2004 und bis Juli 2014 (d.h.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2024 sein Papier für das zukünftige Strommarktdesign veröffentlicht. Die Anforderungen an das Stromsystem der Zukunft erfordern einen Paradigmenwechsel und grundlegende Veränderungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert das BMWK in diesem Papier das Meinungsspektrum zu spezifischen Handlungsoptionen und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Gleichzeitig schafft das Papier Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis der geeigneten Optionen sowie ihrer jeweiligen Chancen und Herausforderungen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin wehrt sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage, die der Beigeladenen durch den Beklagten unter Verringerung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe erteilt wurde. Sie ist Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks, das sie für das Repowering einer Windenergieanlage nutzen möchte. Durch die Reduzierung der Abstandsflächen sei ihr Repowering-Vorhaben nicht möglich.
Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin Biogasanlage auf der 2011 bzw 2015 zwei OCR-Module zur Abwärmeverstromung errichtet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Netzbetreiberin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Teilrückzahlung des sogenannten Technologiebonus hat. Der Technologiebonus in Höhe von 2,0 Cent wurde in den der in den Jahren 2020 und 2021 für die gesamte von der Biogasanlage der Beklagten erzeugte Strommenge gezahlt.
Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vorgenommen.
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (