Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob es sich bei einem ehemaligen Tagebau um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) EEG 2017, § 48 Abs. 1 Satz 1
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat im September 2024 gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung veröffentlicht.
Der Tagungsbericht enthält einen Überblick über das 47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, welches am 12. Juni 2024 im Magnus-Haus in Berlin stattfand. Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt und widmete sich dem Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Mühlenbetrieb. Hierfür begehrt sie die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2022.
Ergebnis: Verneint.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Die Ausstattung einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Fristen und Quoten des sog. bundesweiten Rollout-Plans (d
Sachverhalt: Der Kläger plant die Errichtung eines Solarzauns um sein denkmalgeschütztes Wohnhaus herum und begehrt dazu eine denkmalrechtliche Genehmigung von dem Beklagten.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung: Die Erteilung der Genehmigung erscheine geboten, da das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzauns überwiege und das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Erscheinungsbildes des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zurückzustehen habe.
Für Bestandsanlagen, die ab August 2004 und bis Juli 2014 (d.h.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2024 sein Papier für das zukünftige Strommarktdesign veröffentlicht. Die Anforderungen an das Stromsystem der Zukunft erfordern einen Paradigmenwechsel und grundlegende Veränderungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert das BMWK in diesem Papier das Meinungsspektrum zu spezifischen Handlungsoptionen und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Gleichzeitig schafft das Papier Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis der geeigneten Optionen sowie ihrer jeweiligen Chancen und Herausforderungen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin wehrt sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage, die der Beigeladenen durch den Beklagten unter Verringerung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe erteilt wurde. Sie ist Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks, das sie für das Repowering einer Windenergieanlage nutzen möchte. Durch die Reduzierung der Abstandsflächen sei ihr Repowering-Vorhaben nicht möglich.
Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin Biogasanlage auf der 2011 bzw 2015 zwei OCR-Module zur Abwärmeverstromung errichtet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Netzbetreiberin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Teilrückzahlung des sogenannten Technologiebonus hat. Der Technologiebonus in Höhe von 2,0 Cent wurde in den der in den Jahren 2020 und 2021 für die gesamte von der Biogasanlage der Beklagten erzeugte Strommenge gezahlt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht mehr beschlossen wurde.
Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Am 3. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024 und gilt damit am 10. Juli 2024 als bekanntgegeben.
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Der im Juli 2024 veröffentlichte Bericht „Energy Sharing in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) befasst sich mit konkreten Ansätzen zur Gestaltung von Energy Sharing. Ziel des Berichts ist es, eine Anleitung zu entwickeln, die die Implementierung von Energy Sharing Communities möglichst einfach reproduzierbar macht.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzentwurf in der entsprechenden Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat diesbezüglich ein erneutes Rechtsetzungsverfahren angestoßen. Nachfolgend gelangen Sie zum: