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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#5
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#5

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Textfassung vom:

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

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Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 27. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

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Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2022 S. 2512), das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert durch Artikel 5 das EEG 2021.

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Gesetzesbezug: EEG 2023

Zum Jahreswechsel und mit Inkrafttreten des EEG 2023 am 1. Januar 2023 weist die Clearingstelle EEG|KWKG unter anderem auf folgende Neuerungen und Meldepflichten für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber hin:

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20. Dezember 2022, das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, ist am 24.

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Gesetz

Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleau

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Rechtsprechung– 1 HK O 3/22

Sachverhalt: Die Parteien sind sich uneinig, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin auch dann einen Anspruch auf Zahlung des Flexibilitätszuschlags für eine Biogasanlage gemäß §§ 50, 50a EEG 2017 bzw.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MsbG

Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt.

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Votum 2022/27-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sogenannten Gülle-Bonus (wieder) besteht, seitdem die entsprechenden Voraussetzungen wieder durchgängig erfüllt, zwischenzeitlich aber für mehrere Monate nicht eingehalten wurden (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

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Fachgespräch

Das 44. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Rechtssicherheit: Beschleunigerin der Energiewende - 15 Jahre Clearingstelle“ fand am 30. November 2022 als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: KWKG 2020, KWKG 2023

Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde ein Pfad bis 2038 definiert Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Stein- und Braunkohle zu reduzieren und zu beenden. Im Rheinischen Revier zieht der Gesetzgeber den Ausstieg auf 2030 vor. Das Gesetz adressiert Belange des Klimaschutzes und der Energiesicherheit. Es erfolgt auch eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung.

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Rechtsprechung– 3 U 384/20
Aktenzeichen: 3 U 384/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Leitsätze

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Rechtsprechung– 11 O 32/19

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) beantragte bei der Beklagten (Netzbetreiberin) für ihre drei Blockheizkraftwerke den KWK-Bonus nach Nr. III.2 der Anlage 3 zum EEG 2009.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekanntgegeben. Das Ausschreibungsverfahren befasste sich mit Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen sondern Biogas zur Stromerzeugung nutzen, welches an anderer Stelle eingespeist wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.

Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen.  So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Am 12. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022 und gilt damit am 19. Oktober 2022 als erfolgt.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und durch Artikel 7 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).

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