Der Artikel widmet sich der Frage der Abstandsregelung für neue Windenergieanlagen in Bayern. Seit der Einführung der 10H-Regelung, die besagt, dass der Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und neuen Windenergieanlagen nicht geringer als ihre 10fache Höhe sein darf, sei der Zubau der Windenergie im Freistaat drastisch gefallen. Dies habe dazu beigetragen, dass Bayern zur Zeit nicht mehr in der Lage sei, seinen eigenen Energiebedarf vollständig zu decken.
Im Artikel stellt der Autor das dezentrale Energiekonzept "Wunsiedler Weg" der Kreisstadt Wunsiedel und der örtlichen Stadtwerke vor. 2020 solle mit dem Bau eines Elektrolyseurs begonnen werden, der reinen grünen Wasserstoff erzeugt. Die Elektrolyseanlage soll eine Eingangsleistung von 10 MW haben und fähig sein, jährlich etwa 1.000 Tonnen Wasserstoff zu produzieren.
Die Autoren befassen sich mit der Stromsteuer und der EEG-Umlage im Hinblick auf Verbrauchskonstellationen im Windpark. Sie werfen die Frage für verschiedene Fallgruppen auf, wie deren Stromverbräuche im Lichte der Stromsteuer und der EEG-Umlage zu behandeln sind.
Der Autor beschreibt den aktuellen Stand des in der Ostsee geplanten Offshore-Testfeldes, das 2024 in Betrieb gehen soll und nach "Alpha-Ventus" zum zweiten Windpark solcher Art werden soll. Bisher seien die genauen Rahmenbedingungen des Testfelds noch nicht festgelegt worden, klar sei aber, dass es viel zu erproben gebe: z. B. neue Logistikkonzepte oder Installationsverfahren. In den kommenden Monaten werde auch entschieden, ob mit dem Windpark zusammen eine Test-Wasserstoffanlage aufgebaut wird, um Erfahrungen in der Herstellung von "grünem" Wasserstoff zu sammeln.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Ergebnisse der BWE-Serviceumfrage für das Servicegeschäft im Windsektor 2019. Insgesamt schneiden unabhängige Dienstleister Servicedienstleister besser als die Hersteller ab. Problematisch seien der Fachkräftemangel, verspätet oder liegengebliebene Aufträge und auch die Rückmeldung zu durchgeführten Arbeiten oder die Kulanzbereitschaft.
Der Neubau von Biogasanlagen, die Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen, bleibe weiterhin stagnierend. Der Autor zeigt zunächst die Anzahl der Biomethaneispeiseanlagen und deren Kapazitäten je nach Bundesland auf, bevor er auf den wachsenden Erdgasverbrauch in Deutschland eingeht. Dieser Verbrauchszuwachs werde durch den Zubau an erdgasbeheizten Wohnungen verstärkt. Deutschland werde weiterhin zu großen Teilen Nettoimporteur (Steinkohle, Mineralöl, Erdgas) für die Energieversorgung bleiben.
Sachverhalt: Die Beigeladene beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Radarmastes zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen. Die Antragstellerin (Gemeinde) verweigerte ihr Einvernehmen. Daraufhin ersetzte der Antragsgegner (Landrat) das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 2 S.
Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Februar 2020 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Februar 2020.
Leitsätze:
1. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 Satz 1 EEG 2014 liegt vor, wenn ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine größere Energiemenge an nicht-privilegierte Letztverbraucher geliefert als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet hat.
Leitsatz: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 Satz 1 EEG 2014 liegt vor, wenn ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine größere Energiemenge an Letztverbraucher geliefert als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet hat.
Leitsatz: Die den Betreibern von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des EEG gewährte Marktprämie stellt umsatzsteuerlich einen nicht steuerbaren echten Zuschuss dar. Sie ist nicht vergleichbar mit dem KWK-Bonus als Entgelt von dritter Seite.
Die Autoren stellen den Ausbau der Windenergie in Deutschland im Jahr 2019 dar. Mit einem Zubau von knapp über 2.000 MW sei es nicht möglich, die gesetzlichen Ziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Hiermit gehe außerdem auch die Gefährdung der künftigen Stromversorgung einher, da hohe Erzeugungskapazitäten aus Kernenergie und Kohle bald vom Netz gehen würden und somit Erzeugungskapazitäten fehlten. Weiterhin belaste der Abschwung im Bereich in der Windenergie die deutsche Wirtschaft und auch Arbeitsplätze.
Leitsätze:
1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.
Leitsätze des Gerichts:
a) Der Bieter, der die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Zuschlag bei der wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land im Ausschreibungsverfahren erfüllt, hat einen Anspruch auf die nachträgliche Erteilung des Zuschlags, wenn sein Gebot deshalb oberhalb der Zuschlagsgrenze liegt, weil den Anforderungen objektiv nicht entsprechende Gebote Dritter berücksichtigt wurden.
Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Aufhebung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides für die Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen. Der Genehmigungsbescheid sei aus artenschutzrechtlichen Gründen sowie wegen der Nichtdurchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig. Die Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 S.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. September 2020 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ beschlossen.
Der sog. Solardeckel nimmt Bezug auf § 49 Abs. 5 EEG 2017 in der bis zum 8. August 2020 gültigen Fassung.
In dem Aufsatz berichtet der Autor über den Einsatz von Windenergieanlagen zur Erbringung von Primärregelleistung zur Stabilisierung des Stromnetzes. Schon vor drei Jahren habe man gezeigt, dass Wind- und Photovoltaikparks mithilfe genauer Wetterprognosen und schneller Steuerung grundsätzlich Regelleistung anbieten könnten. Negative Minutenreserven würden durch eine zeitlich begrenzte Drosselung der Windstromerzeugung Überschüsse im Netz ausgleichen. Zukünftig werde auch in Richtung Sekundärregelleistung hingearbeitet, der Schritt sei nicht allzu groß.
Der "dena-Marktmonitor 2030 Corporate Green PPAs: Ökonomische Analyse - Perspektiven langfristiger grüner Stromlieferverträge aus Sicht von Nachfragern" vergleicht die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Abschlusses von PPAs (Power Purchase Agreement: längerfristige Stromlieferverträge, zumeist zwischen Stromproduzent und -abnehmer) mit dem Bezug von Graustrom. Hierbei wird die zukünftige Relevanz von PPAs durch die Betrachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte ermittelt.
Die Studie "Wege zu einem Klimaneutralen Energiesystem - Die deutsche Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen" des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg behandelt mögliche Entwicklungen des deutschen Energiesystems von heute bis zur Mitte des Jahrhunderts, die zu einer Reduktion energiebedingter CO2-Emissionen um mindestens 95 % bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Vergleichswert aus dem Jahr 1990 führen. Ergänzende Untersuchungen befassen sich mit zwei Szenarien zur vollständigen Reduktion energiebedingter CO2-Emissionen.
Im vorliegenden Bericht bewertet die Internationale Energieagentur die deutsche Energiepolitik. Die Autoren sind der Meinung, dass obwohl Deutschland in den letzten Jahren sichtbare Fortschritte bei der Dekarbonisierung gemacht habe, Probleme beim Erreichen der Reduktionsziele vorlägen und sich die Reduktion ungleichmäßig auf die einzelnen Sektoren verteilt. Die IEA lobt die Übererfüllung der Ziele im Stromsektor, aber weist auf Mängel im Gebäude- und Verkehrssektor hin. Außerdem bestünden Netzengpässe, die einen ungehinderten Stromtransport von Norden nach Süden erschweren.
Die Autoren weisen in ihrem Artikel auf die schädlichen Auswirkungen der Verbrennung der Holzpellets aufs Klima, obwohl sie zur Zeit überwiegend als klimafreundlich betrachtet werden. Zwar könne man sie als klimaneutral wahrnehmen, aber es werde zwischen 50 und 100 Jahre benötigt, um den in die Atmosphäre freigesetzten Kohlenstoff wieder aufzunehmen. Dies stehe im Widerspruch zur gegenwärtigen Klimalage, die der Menschheit keine Option überlässt, mit solchen langen CO2-Payback-Perioden zu rechnen.
Der Aufsatz befasst sich mit den grundlegenden Neuerungen durch die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (EERL II oder RED II), die bis Mitte 2021 in allen EU-Staaten umgesetzt werden muss. Insbesondere widmen sich die Autoren den Auswirkungen auf den Betrieb von Biogasanlagen
Der Autor kritisiert Vollzugsprobleme im Bereich Biogas, die mit der Veröffentlichung der technischen Norm TRAS 120 ("Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen") und dem Inkrafttreten der 44. BImSchV enstanden seien. Die neuen Regelungen seien mit zahlreichen Interpretationsproblemen behaftet, auf die bereits in der Entwurfsphase ausreichend hingewiesen worden sei.