Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz umfassend mit Klimaschutz und Energiepolitik und beschreibt sowohl die Maßnahmen auf europäischer Ebene als auch die neuesten Gesetzgebungen auf Bundesebene. Im Vordergrund stehen dabei der europäische CO2-Zertifikatehandel, die Umstrukturierung der Energiewirtschaft hin zu erneuerbaren Energien und die Einhaltung der Emissionsziele.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die steigende Relevanz einer sicheren Datenkommunikation zwischen Solaranlage, Betriebsführer und Netz. Die Vollversorgung durch erneuerbaren Strom gebiete dort Verantwortung zu höheren Sicherheitsstandards zum Schutz vor Hackerangriffen. Systemrelevante Risiken sollen erkannt werden, jedoch gibt es zum Schutz bereits Lösungen und Listen für Maßnahmen. Für selbst kleinste Anlagen sei eine umfangreiche Risikoanalyse sinnvoll, jedoch gäbe es keine hundertprozentige Absicherung.
Der Autor behandelt in dem Aufsatz von Deutschland finanzierte PV-Projekte im Süden des nordafrikanischen Landes. Einerseits werde aufgrund des Solarpotenzials eine hohe ökonomische Attraktivität für Photovoltaik prognostiziert, andererseits stehe das Land gerade erst am Anfang, seine Energieinfrastruktur zu ändern. Für Deutschland könnte in dieser Hinsicht die Herstellung von grünem Wasserstoff in Zukunft von Interesse sein.
Sachverhalt: Die Klägerin forderte die Aufhebung der baurechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Behälters zur Lagerung von Gärresten aus einer Biogasanlage. Die Errichtung dieses Behältnisses sei kein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben. Der Beigeladene solle nicht die zur eigenen Hofstelle gehörenden Gärsubstrate lagern. Er solle nur den Teil der Gärsubstrate aus der von ihm belieferten Biogasanlage, den er abnehmen müsse, auf das Baugrundstück bringen und dort lagern.
Entscheidung: Verneint
Die Ausnahmesituation durch das Corona-Virus zwingt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Maßnahmen. Eine wesentliche Änderung ist die Entscheidung, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidungen im Internet zunächst nicht zu veröffentlichen. Damit beginnen die Fristen (u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.
Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.
Sachverhalt: Die Klägerin errichtete eine WEA im Außenbereich und überschritt dabei die im Flächennutzungsplan vorgesehene Höhenbegrenzung, weil sie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erwartete. Aufgrund der Überschreitung wurde ein Antrag der Klägerin auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgelehnt. Die Klägerin begehrt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Entscheidung: Verneint
Die Autoren befassen sich in ihrem Aufsatz mit den vor Ort bestehenden teils massiven Widerständen, sowie der Förderung der sozialen Akzeptanz von Windenergieanlagen. Mit Hilfe einer Online-Befragung untersuchten sie die Bedeutung verschiedener Faktoren und erfragten die akzeptanzfördernden Wirkungen verschiedener politischer Maßnahmen. Zwar existieren bereits viele Forschungsergebnisse zur Akzeptanz bei Windenergieanlagen, jedoch nicht ländervergleichend. Das EU-Projekt WinWind schließe diese Lücke.
Der Aufsatz ist dem Forschungsprojekt "HighRe" gewidmet, das sich mit der Aerodynamik der großen modernen Offshore-Windkraftanlagen beschäftigt. Es geht vor allem um die Modernisierung der theoretischen Windmodelle, die in den 90er Jahren für die relativ kleinen Windrotoren der damaligen Zeit entwickelt worden seien und sich nicht für die heutigen Durchmesser von über 180 Metern eignen würden.
Der Autor befasst sich in dieser Studie mit den aktuellen Ausbauzahlen der Windenergie an Land und betrachtet dabei den Einfluss von Akzeptanzproblemen. Mögliche akzeptanzfördernde Konzepte werden erläutert und diskutiert.
Der Aufsatz behandelt die Möglichkeit industrieller Unternehmen selbst in erneuerbare Energien zu investieren um ihre Emissionen zu reduzieren. Die Autoren befassen sich mit der Eigenerzeugung im Hinblick auf staatliche Belastungen durch Steuern und Umlagen. Die Investition in eigene EE-Anlagen sei eine interessante ökonomische Versorgungsvariante, aber es bestehen auch Unsicherheiten.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfalleinrichtungsanlage, mit der sie Strom in das Netz der Beklagten einspeist. Im Rahmen ihres Netzsicherheitsmanagements (NSM) reduzierte die Beklagte die Einspeisung der Klägerin wegen Netzengpässen. Die Klägerin verlangt Vergütung bzw. Entschädigung für die Abregelungen.
Ergebnis: Verneint.
Die Infobroschüre mit allen Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise und den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG sowie unsere Broschüre mit der Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 senden wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zu.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.
Leitsätze: Bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 kommt es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist.
Das "Impulspapier Energy Sharing" wurde von dem Bündnis Bürgerenergie e.V. beauftragt und von Energy Brainpool durchgeführt. Hierbei soll ein Ausblick auf die Chancen einer dezentralen Energiewende in Deutschland gegeben werden. Grundlage dafür ist die Erneuerbare-Energien- sowie die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie aus dem Clean Energy Package der EU, welche bis Mitte 2019 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Agora Energiewende veröffentlichte die durch die Wattsight GmbH durchgeführte Studie "Die Ökostromlücke, ihre Strommarkteffekte und wie sie gestopft werden kann. Effekte der Windenergiekrise auf Strompreise und CO2-Emissionen sowie Optionen, um das 65-Prozent-Erneuerbare-Ziel 2030 noch zu erreichen".
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der Regelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Hinweisblatt erstellt. Hintergrund ist die nach dem Grundsatz des § 62b Absatz 1 i. V. m.
Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verlangt als Klägerin die Zahlung der EEG-Umlage von der Beklagten zu 1 und der Beklagten zu 2 (Schuldnerin), welche keine Stromlieferungsverträge schlossen, sondern Verträge über die Lieferung von Licht, Kraft, Wärme und Kälte.
Leitsätze des Gerichts:
a) Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Strom an Letztverbraucher liefert und daher dem Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage schuldet, ist grundsätzlich dasjenige Unternehmen, das sich gegenüber Letztverbrauchern vertraglich zu deren Versorgung mit elektrischer Energie verpflichtet hat.
Der Artikel widmet sich der Frage der Abstandsregelung für neue Windenergieanlagen in Bayern. Seit der Einführung der 10H-Regelung, die besagt, dass der Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und neuen Windenergieanlagen nicht geringer als ihre 10fache Höhe sein darf, sei der Zubau der Windenergie im Freistaat drastisch gefallen. Dies habe dazu beigetragen, dass Bayern zur Zeit nicht mehr in der Lage sei, seinen eigenen Energiebedarf vollständig zu decken.
Der Autor beschreibt den aktuellen Stand des in der Ostsee geplanten Offshore-Testfeldes, das 2024 in Betrieb gehen soll und nach "Alpha-Ventus" zum zweiten Windpark solcher Art werden soll. Bisher seien die genauen Rahmenbedingungen des Testfelds noch nicht festgelegt worden, klar sei aber, dass es viel zu erproben gebe: z. B. neue Logistikkonzepte oder Installationsverfahren. In den kommenden Monaten werde auch entschieden, ob mit dem Windpark zusammen eine Test-Wasserstoffanlage aufgebaut wird, um Erfahrungen in der Herstellung von "grünem" Wasserstoff zu sammeln.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Ergebnisse der BWE-Serviceumfrage für das Servicegeschäft im Windsektor 2019. Insgesamt schneiden unabhängige Dienstleister Servicedienstleister besser als die Hersteller ab. Problematisch seien der Fachkräftemangel, verspätet oder liegengebliebene Aufträge und auch die Rückmeldung zu durchgeführten Arbeiten oder die Kulanzbereitschaft.
Der Neubau von Biogasanlagen, die Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen, bleibe weiterhin stagnierend. Der Autor zeigt zunächst die Anzahl der Biomethaneispeiseanlagen und deren Kapazitäten je nach Bundesland auf, bevor er auf den wachsenden Erdgasverbrauch in Deutschland eingeht. Dieser Verbrauchszuwachs werde durch den Zubau an erdgasbeheizten Wohnungen verstärkt. Deutschland werde weiterhin zu großen Teilen Nettoimporteur (Steinkohle, Mineralöl, Erdgas) für die Energieversorgung bleiben.
Der Strompreis sank am 22. Februar unter Null auf den Tagesdurchschnitt von minus 1,51 €. Am Sonntag zuvor lagen die Preise pro Megawattstunde sogar zeitweise bei minus 32 €. Der Autor befasst sich vorliegend mit der hohen Windeinspeisung aufgrund von Stürmen und der dennoch gleichzeitig gefahrenen Stromeinspeisung durch konventionelle Anlagen. Er schließt damit, dass negative Preise zukünftig seltener mit Atom- und Kohleausstieg auftreten.