Die Autorin behandelt in ihrem Aufsatz die Vorteile der Agrophotovoltaik, zu denen eine doppelte Nutzung der Fläche bei hoher Akzeptanz gehört. Die Fläche erwirke durch die Nahrungsmittelproduktion bei gleichzeitiger Stromerzeugung eine sehr hohe Effizienz. Zudem wirke sich der Schattenwurf positiv auf den Nahrungsmittelertrag aus. Die Autorin stellt einige erfolgreiche Projekte vor.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Förderung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch Bürgerbeteiligung. Ein wichtiger Faktor sei dabei Transparenz, um den Bürger nicht frühzeitig vor vollendete Tatsachen zu stellen. Eine innovative Form der Beteiligung stelle das sog. Crowdinvesting dar, bei dem sich viele Kleinanleger und Kleinanlegerinnen an Projekten beteiligen. Dies fördere Transparenz und Fairness gegenüber dem Bürger, käme aber auch dem Unternehmen zu Gute.
Die Autoren geben einen ersten Überblick und Einschätzungen zum Regierungsentwurf des EEG 2021. Sie erläutern den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die zentralen Ziele und Motive des Gesetzgebers.
Der Autor beschreibt das Jahr 2020 aus der Sicht der Energieversorgung.
Zunächst lobt er allgemein, dass die deutsche Energiewirtschaft gut auf die Corona-Pandemie vorbereitet gewesen sei. Im Gassektor habe währenddessen der Gastransit aus Russland und der Ukraine im Vordergrund gestanden. Zwar habe es wichtige Einigungen gegeben, jedoch sei das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 weiterhin streitig.
Der Aufsatz handelt von den Eckpunkten der Wasserstoff-Roadmap des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland zeichne sich durch mehrere wesentliche Standortvorteile aus, etwa sein Infrastrukturnetz, die Industriedichte und die Lage im Zentrum Europas. Dem Import von Wasserstoff werde allerdings eine große Rolle zukommen. Einige Kommentatoren der NRW-Roadmap loben, dass Gasspeicher zur Überbrückung von Dunkelflauten mitbedacht werden, während andere kritisch auf den Mangel an heimischer Wasserstoffproduktion hinweisen.
Die Autorin sieht im EEG 2021 einen ersten Schritt zur Erreichung der Klimaziele 2030 bzw. 2050. Allerdings bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Biogas und Biomethan ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten können.
Die Clearingstelle hat am 17. Dezember 2021 den Hinweis zum Thema „Anlagenbegriff und Flex-Zubau bei Satelliten-BHKW und Biomethan-BHKW“ beschlossen.
Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der in diesem Hinweisverfahren betroffenen Kreise, der Eröffnungsbeschluss, der Hinweisentwurf sowie die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht).
Der Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft stellt ein Maßnahmenpaket vor, das ein erleichtertes Repowering in den Bereichen Planungsrecht, Natur- und Artenschutzrecht und Immissionsschutzrecht, vorsieht. Kerngedanke ist dabei, dass bestehende Genehmigungen bei Repowering-Vorhaben berücksichtigt werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. November 2020 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war jeweils der 1. November 2020.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Auf Ersuchen des Landgerichts Görlitz hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das vom Umweltgutachter erstellte Umweltgutachten den Anforderungen an eine Bescheinigung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG genügt (im Ergebnis verneint). Insbesondere wurden die folgenden Fragen geklärt:
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 17e EnWG, nach dem die Offshore-Windpark-Betreiber für entstandene Vermögensschäden Entschädigungen in Höhe von 90% des nach Direktvermarktung bestehenden Zahlungsanspruchs verlangen können.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.
Das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand im Tagungszentrum des Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin als Liveübertragung online statt.
Leitsätze:
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung“ befasst sich mit dem Ausbau der Solarenergie in der Freifläche.
Der Artikel berichtet über die Pläne und Versuche deutscher Industrieunternehmen, ihre Produktion klimafreundlicher zu machen. In Norddeutschland müsse ein wesentlicher Anteil des Windstroms regelmäßig abgeregelt werden, was die nahen Industrieunternehmen als Möglichkeit sehen, den sonst verlorenen Strom in Form von Wasserstoff zu speichern und für die Defossilisierung eigener Fabrikation zu verwenden. Manche Raffinerien in der Region seien auch bereit, neue klimafreundlichere Geschäfte für die Nachhaltigkeit zu erproben.
Der Artikel wirft einen Blick auf die aktuelle Lage des Markts von PV-Modulen, die in den letzten Jahren in ihrer Größe zugenommen haben. Es sei zu erwarten, dass in der nächsten Zukunft Module mit den Längen von 182 mm und 210 mm die üblichsten sein werden.
Die Autorin berichtet über die aktuelle Lage im Bereich Engagement und Investitionen bei erneuerbaren Energien (insbesondere Fotovoltaik) von Energieversorgungs-unternehmen. Wegen ihrer Größe und ihres Flexibilitätsmangels gibt es heute lediglich 10% von Unternehmen, die die Investitionen in erneuerbare Energien für sich als vorrangig definiert haben. Es könnte sich allerdings in der nächsten Zukunft ändern - mehr und mehr Staaten verpflichten sich zur Klimaneutralität, was Anreize und Entbürokratisierung für Erneuerbare-Projekte bedeute.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Problem, dass der Übergang Europas zur Klimaneutralität die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auf zahlreiche kritische Rohstoffe verlagere. Nur bei wenigen kritischen Rohstoffen könne die EU auf eigene Vorkommen setzen, ein Großteil werde importiert.
Die Autorin beschreibt das Dilemma des französischen Staates, der einerseits die erneuerbaren Energien ausbauen wolle, andererseits aber dreistellige Milliardensummen in den Erhalt seiner alternden Kernkraftwerke investiere. Die erneuerbaren Energien würden jedoch zunehmend wettbewerbsfähiger und rentabler als der Atomstrom, sodass der Markt die Atomenergiefrage wahrscheinlich schlicht von alleine regeln werde. Die Autorin kritisiert, dass die Verlängerung des Atommarkts den Ausbau der Erneuerbaren unnötig verzögere.
Die Agora Energiewende ruft mit der vorliegenden Arbeit zum beschleunigten Ausbau der Onshore-Windkraft in Deutschland auf. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum EEG 2021 sei weder geeignet die neuen noch die bestehenden Klimaschutzziele zu erreichen. Die Denkfabrik vertritt, dass die Windkraftleistung 2030 bis auf 80 GW steigen müsse, um die gesetzten Klimaschutzziele durchsetzen zu können.
Kernthesen des Papiers sind:
Der Autor beschreibt einen Paradigmenwechsel in der Optimierung von Windkraftanlagen. Mittlerweile stünde nicht mehr nur die Effizienzmaximierung, sondern auch die Minimierung von Verschleiß im Vordergrund. Sensoren (insbesondere faseroptische Sensorsysteme) und neue Regelungskonzepte sollen es ermöglichen, zugleich sowohl die Leistung der Anlagen zu optimieren als auch deren Last zu minimieren. Immer intelligenter werdende Einzelanlagen sollen über ein individuelles Verstellen des Rotorblatts zu einer geringeren Belastung der Anlage führen.