1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung – 2. WindSeeV)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekannt gemacht. Das Ausschreibungsverfahren befasst sich mit Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen der Gesetzesnovelle zur Einführung der Erneuerbaren-Energien in das Redispatch 2.0-Regime seit dem 1. Oktober 2021 und deren finanzielle Folgen für Direktvermarkter. Netzbetreiber müssten nunmehr Maßnahmen des Redispatch unentgeltlich bilanziell ausgleichen. Beleuchtet werde deshalb die Frage nach der Vergütung dieser gutgeschriebenen Strommengen.
Das Fraunhofer ISE hat im Auftrag von Greenpeace die Kurzstudie "Solaroffensive für Deutschland - Wie wir mit Sonnenenergie einen Wirtschaftsboom entfesseln und das Klima schützen" veröffentlicht. Entkräftet werde unter anderem das Argument, dass die Energiewende scheitere, da sich der Strombedarf nicht aus Wind- und Solarstrom decken ließe. Weiterhin wird ein Überblick über die praktisch erschließbaren Potentiale der Solarenergie gegeben.
Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die historische Entstehung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Fallstricke im gegenwärtigen Rechtsrahmen. Eine Bindungswirkung der Planfeststellungsbehörde durch Voruntersuchungen in der Planfeststellung sei zu verneinen. Auch untersucht der Artikel das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot von Gewässern bei Offshore-Windenergie mit Bezug zum Weservertiefungsurteil des EuGH.
Die Autorinnen befassen sich mit den auf die Bioenergie zukommenden Änderungen, die durch den neuen Koalitionsvertrag erwartet werden. Durch die Beseitigung von der endogenen Mengensteuerung und die Einführung der Südquote solle der Ausbau von Bioenergie gefördert werden. Gerade Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Energiewende und Umweltschutz sollen gestärkt werden.
Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.
Dieser Aufsatz erläutert die Bedeutung der Größe der Fläche, die durch das Wind-an-Land-Gesetz in Deutschland ausgewiesen werden soll. Die Missinterpretation, dass die betroffenen Flächen nicht benutzbar wären, komme oft vor. Die Windenergieanlagen benötigen zur maximalen Leistungserzeugung einen großen Abstand zu einander, es werde aber nur eine kleiner Anteil versiegelt.
In dem Aufsatz stellt die Autorin das Votum 2021/8-IV der Clearingstelle EEG | KWKG vor, das sich mit dem Anspruch auf die Flexibilitätsprämie einer Biogasanlage befasst. Sie widmet sich dem § 33i Absatz 1 Nr.
Der Aufsatz befasst sich mit Biogasanlagen in Kroatien und deren Ausbaumöglichkeiten. Eine wichtige Rolle im Biogasausbau sei das hohe Potenzial des Substratanbaus. Viele Flächen würden durch gute Wetterbedingungen und fruchtbare Böden, hohe Erträge bieten. Auch die jährlich anfallende Gülle stelle ein noch nicht ausgelastete Biogasquelle bereit.
Die vorliegende Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. stellt ein neues Strommarktdesign vor, welches die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) sowie deren benötigte Flexibilitäten sicherstelle.
Leitsatz: §§ 34 und 35 WHG sind durch Landesrecht ergänzbare bundesrechtliche Vorschriften.
Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.
Leitsätze:
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV) vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143).
Im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) (und unter Mitwirkung des Deutsche Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh) einen Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1
Der Aufsatz beleuchtet die Entwicklung von Solarzellen, um daraus Perspektiven abzuleiten. Silizium als zentrales Element besitzt einen Entwicklungsvorsprung gegenüber anderen Materialien. Die Entwicklung der Zelltechnik der letzten Jahrzehnte erschöpfe sich nach und nach, weise aber über verschiedene Kombinationen Wege auf.
Windkrafträder aus dem 3D-Drucker mit Nabenhöhen von 150 bis 200 Metern könnten in Zukunft dank der 3D-Technologie möglich werden. Vorteile bestünden in den Transportkosten, die Druckprogramme schnell anzupassen und eine schnelle Errichtung des Turms. Nur die Rotorblätter - aufgrund ihrer hochwertigen Oberfläche - stellten eine Herausforderung dar. Der 3D-Druck von Kleinwindkraftanlagen sei aus einem handelsüblichen 3D-Drucker nach sich im Netz befindlichen Anleitungen bereits Realität.
Der Autor untersucht die Konsequenzen aus dem BVerfG-Klimabeschluss (BVerfG, Beschl. v. 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18) für die folgende Gesetzgebung.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. November 2021 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. November 2021, so dass die Bekanntgabe am 07. Dezember 2021 als erfolgt gilt.
Leitsatz: Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.