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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: BImSchG

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Reduzierung des Einsatzes von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen sowie die Verbesserung der Kontrolle importierter Biokraftstoffe vor. Ziel ist es, die Anrechenbarkeit dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsquote schrittweise zu verringern. So soll die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen von derzeit 4,4 Prozent bis zum Jahr 2030 vollständig auf 0 Prozent abgesenkt werden.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung verfolgt das Ziel, das Anschlusssystem für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Art zu modifizieren, dass Anlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Netzabschnitten nur unverzüglich angeschlossen werden müssen, wenn sie für eine Übergangsphase von bis zu vier Jahren auf den finanziellen Ausgleich nach § 13a Absatz 2 Satz 1

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 3. Juli 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2025 als erfolgt gilt.

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Am 3. Juli 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025 und gilt am 10. Juli 2025 als bekanntgegeben.

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Fachgespräch

Das 49. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarspitzengesetz und Biomassepaket – aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis“ fand am 2. Juli 2025 als Präsenztermin im Hotel Catalonia Berlin Mitte, Köpenicker Straße 80-82, 10179 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

Im Fokus unseres 49. Fachgesprächs standen aktuelle Fragen zum Solarspitzengesetz und zum Biomassepaket in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis. 

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sieht die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Dadurch sollen für diese Flächen und Gebiete verschlankte Zulassungsverfahren gelten.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die unverzügliche Rettung und medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen, die bei Bau- und Servicearbeiten an Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee verunfallen oder erkranken. Betreiber solcher Anlagen sollen künftig verpflichtet werden, einen betrieblichen Rettungsdienst einzurichten. Darüber hinaus ist die Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen.

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Gesetzentwurf

Mit der Ergänzung in § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) soll die Aufstellung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen ermöglicht werden, ohne dass dies die Beurteilung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, beeinflusst. Ziel ist es, die Bewirtschaftung von Kleingärten zu unterstützen.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. Juni 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Juni 2025, so dass die Bekanntgabe am 25. Juni 2025 als erfolgt gilt.

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Am 23. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1735 erlassen. Diese legt fest, welche Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und deren zentrale Bauteile künftig für die Bewertung des Resilienzbeitrags relevant sind.

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Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2023 § 101

Alle Bestimmungen, die von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission abhängen, sind in § 101 EEG 2023 (aktuelle Fassung) aufgezählt.

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Rechtsprechung– 1 K 1167/23.GI
Aktenzeichen: 1 K 1167/23.GI

Sachverhalt: Der Kläger begehrt eine behördliche Auskunft über 

(i) die Anzahl der Anträge zur Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden sowie 

(ii) Informationen über die Zahl und Gründe der abgelehnten Anträge im Zeitraum 2020-2022 als Umweltinformationen im Sinne des § 3 Abs. 1. HUIG.

Ergebnis: Bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die in einer Abrechnung des Netzbetreibers angegebenen Kürzel, etwa „SgK52111----SZ“, beschreiben verschiedene Vergütungs- oder Sanktionstatbestände nach dem EEG

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Schiedsspruch 2025/2-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Schiedsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob das vom Anlagenbetreiber vorgeschlagene Mess- und Abrechnungskonzept mit gemeinsamer Messung und Abrechnung sowohl im Übergabezähler als auch im Erzeugungszähler den messtechnischen Anforderungen des EEG und MsbG entspricht, auch wenn eine der beiden PV-Installationen den vergüteten Eigenverbrauch gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 in Anspruch nimmt.

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Rechtsprechung– 2 O 459/24
Aktenzeichen: 2 O 459/24
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2023 § 3, GG

Sachverhalt: Der Kläger ist ein Kleingartenverein, dessen Mitglieder die Beklagten sind. Er begehrt gem. §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Vereinssatzung die Beseitigung mehrerer Steckersolargeräte, die die Beklagten auf den Dächern ihrer Bungalows errichtet haben.

Ergebnis: Verneint.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. April 2025, so dass die Bekanntgabe am 30. April 2025 als erfolgt gilt.

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Studie

Die Veröffentlichung enthält Hinweise zur beihilfenrechtlichen Genehmigung des EEG 2023 sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben durch die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) im Hinblick auf Förderinstrumente für erneuerbare Energien.

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Rechtsprechung– 6 U 56/24

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Photovoltaikanlage auf einem verfüllten ehemaligen Kiestagebau, die Beklagte ist zuständige Netzbetreiberin. Die Beklagte verweigert die Anerkennung der Anlage als förderfähig im Sinne des EEG, da es sich entgegen der klägerischen Auffassung nicht um eine „sonstige baulichen Anlage“ i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 handele. Die Klägerin begehrt Schadensersatz in Form der Differenz zwischen den erzielten Einnahmen aus sonstiger Direktvermarktung und entgangenen Einnahmen aus geförderter Direktvermarktung.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 230/23 (V)

Sachverhalt: Beschwerdegegnerin ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Beschwerdeführer ist Betreiber einer Biomasseanlage und hatte ein Gebot in der Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin am 1. April 2023 abgegeben. Sein Gebot lag oberhalb der Zuschlagsgrenze und wurde deshalb von der BNetzA nicht berücksichtigt. Er macht geltend, dass mehrere andere Gebote zu Unrecht bezuschlagt wurden und sein eigener Ausschluss daher rechtswidrig sei.

Ergebnis: Bejaht.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.

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Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.

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Studie

Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.

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