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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die Akzeptanz erneuerbarer Energien bei der lokalen Bevölkerung in Hinblick auf die finanzielle Beteiligung von Betroffenen sowie von Standortkommunen durch den § 36k EEG 2021 bzw.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt den umgesetzten § 6 EEG 2021 in Bezug auf die praktische Umsetzung sowie die Ausweitung der kommunalen Teilhabe über § 6 EEG 2021 auf Bestandsanlagen. Grundsätzlich könne das Instrument auf Bestandsanlagen erweitert und damit die Akzeptanz von Bestandsanlagen verbessert werden.

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Aufsatz

Die Autorin und Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windprojekten mit Blick auf die Hintergründe, praktische Anwendungsfragen des § 6 EEG 2021 sowie die vertragliche Durchführung (auch mit Beachtung des Mustervertrags der FA Wind). Der Beitrag untersucht verschiedene mögliche Fassungen des § 36k EEG 2021 a. F. Weiter werden verschiedene Fragen u. a.

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Aufsatz

Der Autor gibt umfassende Einblicke zu den Problemen des freiwilligen Beteiligungsmechanismus im Hinblick auf Abgrenzungsfragen im Abgabenrecht. Der Aufsatz beinhaltet eine Einordnung der EEG-Umlage als mögliche verfassungswidrige Sonderabgabe, einen eventuellen verfassungswidrigen Mittelfluss an Kommunen und die Diskussion zu einer verpflichtenden Regelung.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land unter Geltung des EEG 2021.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten die Steigerung der Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe ökonomischer Kompensationen. Dabei werden Hemmnisse und Lösungsansätze diskutiert. Diese unterschiedlichen Beteiligungsformen müssten auf eine Erhöhung des regional-ökonomischen Nutzens abzielen und so den Ausbau vorantreiben, gerade in finanzschwachen Kommunen. Der Erfolg der Erneuerbaren Energien sei zwingend von der lokalen Bevölkerung abhängig, weshalb Förderungen gezielt ansetzen müssten.

 

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m.

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Votum 2021/8-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Votum 2021/7-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob der Anlagenbetreiber für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch hat (im Ergebnis bejaht).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht

vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG, BauGB/ROG, BauNVO, EEG 2021

Die Autoren beschäftigen sich mit der Herstellung von Kraftstoff aus Wasserstoff (dem sog. Power-to-Fuel) und beleuchten relevante Faktoren für die Standortwahl einer Power-to-Fuel-Anlage.

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Textfassung vom:

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860), inkraftgetreten am 20. Juli 2021

Die Verordnung ändert

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Rechtsprechung– 31 O 78/20
Aktenzeichen: 31 O 78/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin einer Wasserkraftanlage modernisierte ihre Anlage, um den ökologischen Zustand des genutzten Gewässers zu verbessern und um die erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG 2009 zu erhalten. Ein Umweltgutachter bestätigte ihr mit einer Bescheinigung diesen Anspruch gegenüber der Klägerin, welche die erhöhte Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiberin zahlte. Die Klägerin zweifelt die Bescheinigung an und fordert die erhöhte Vergütung zurück.

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Rechtsprechung– 6 U 71/19
Aktenzeichen: 6 U 71/19

Sachverhalt: Der Direktvermarkter fordert Erstattung der Ausgleichsenergiekosten verursacht durch Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers. Durch die Differenzen im Bilanzkreis des Direktvermarkters zwischen realen Einspeisemengen und angekündigten Strommengen musste dieser Ausgleichsenergie kaufen.

Ergebnis: Verneint.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Aufsatz

Ende 2020 sei die EEG-Vergütung für die ersten Windkraftanlagen ausgelaufen. In diesem Zusammenhang befasst sich der Autor mit der Frage, worauf es bei der Bewertung und Prüfung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen (BPW) ankommt. Dabei seien zunächst der bauliche Zustand der Anlage und deren Lastreserven zu ermitteln. Weiterhin seien die Daten über Windverhältnisse am Standort auszuwerten. Es sei auch wichtig, das BPW-Gutachten rechtzeitig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer zu veranlassen.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit den Folgen von Blitzeinschlägen in Windkraftanlagen und den Vorteilen einer drohnengestützten Inspektion von Blitzschutzanlagen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG, EEG 2017

Der Autor berichtet über die Krise der Offshore-Windindustrie und die Stagnation des Ausbaus. Er sieht die Ursachen in dem 2017 eingeführten Ausschreibungssystem und dem langen Planungshorizont für die Fertigstellung eines Offshore-Windparks. Zwar seien die Voraussagen ab 2025 optimistischer, jedoch lasse die „Ausbaudelle” zwischen 2020 und 2025 schlimme Konsequenzen befürchten. Kleinere und mittlere Betriebe, die nicht so schnell den Markt wechseln könnten, würden hart getroffen werden. Das Ausbautempo müsse signifikant erhöht werden.

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den

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Rechtsprechung– 4 U 219/20
Aktenzeichen: 4 U 219/20

Sachverhalt: Mit der Installation einer Fischabstiegsanlage modernisierte eine Anlagenbetreiberin ihre Wasserkraftanlage, womit sie mit der Bescheinigung durch einen Umweltgutachter in den Genuss einer erhöhten Vergütung kam. Die Klägerin zahlte zunächst die erhöhte Vergütung, änderte im Nachhinein aber ihre Ansicht bezüglich der Bescheinigung und verlangte die Rückzahlung der zu viel gezahlten EEG-Vergütung.

Ergebnis: Bejaht.

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Am 14. Juni 2021 hat die Fachagentur Wind einen Mustervertrag zur Umsetzung des neu eingeführten § 36k EEG 2021 veröffentlicht.

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Fachgespräch

Das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin im Harnack-Haus,
Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, Ihnestraße 16-20, 14195 Berlin-Dahlem und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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