Leitsätze:
1. Der Begriff der Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG ist weit auszulegen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368).
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 29. April 2021, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Damit findet das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz nun Anwendung. Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021.
Der Aufsatz stellt die Prozessschritte in der Offshore-Windenergie von der Neuordnung der Zulassungspraxis bis zum „vorläufigen“ Abschluss mit der Einführung des § 10a im Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vom 3. Dezember 2020 vor.
Der Beitrag befasst sich mit dem neuen, am 10.12.2020 durch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen in Kraft getretenen, § 63 BImSchG. Danach ist ein Wegfall der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S.
In dem vorliegenden Artikel handelt es sich um Forschungsergebnisse zur Effizienzsteigerung der Windparks. Gegenwärtig erziele man nur etwa 80% der theoretisch maximalen Stromausbeute aus den Windparks, weil die vorderen Turbinen durch die Nachlaufeffekte mit Turbulenz die hinteren beeinträchtigen. Eine Lösung wäre eine leichte Verdrehung der vorderen Anlagen, jedoch bleiben die Lastverhältnisse in diesen Fällen noch nicht vollständig erforscht. Maximal sei eine Ertragssteigerung von etwa 10% möglich.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Bürgerwindparks, die in der jüngsten Vergangenheit wieder an Beliebtheit gewannen. Die Gründe dafür seien die neuen Finanzierungskonzepte, die die Bevölkerung vor Ort aktiv einbeziehen. Es gebe unterschiedliche Formen der Bürgerbeteiligung, jedoch verfolgen alle ein einziges Ziel — die Akzeptanzerhöhung.
Das EEG 2021 wurde knapp vor den Winterferien verabschiedet, die späte Frist brachte viel Unruhe vorwiegend für Windkraftanlagenbetreiber:innen, die bis zuletzt unsicher waren, ob sie ihre Anlagen weiterbetreiben dürfen. Der Artikel berichtet, wie verschiedene Betreiber:innen dieses Problem lösten.
Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ändert als Artikelgesetz unter anderem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für beschleunigte und vereinfachte Verfahren im Raumordnungsrecht oder auch zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Die Autoren bereiten die Regelungen mit Blick auf die Windenergie im Klageverfahren auf.
Der Autor beschreibt, wie Algorithmen eine Verschattung von Windenergieanlagen verhindern und so nicht nur für mehr Leistung sorgen, sondern auch eine längere Lebensdauer ermöglichen könnten.
Der Beitrag befasst sich mit der Auswertung der Daten aus dem Marktstammdatenregister durch die Fachagentur Windenergie an Land. Dabei sei die Datenqualität besser, als bei jedem energiewirtschaftlichen Register zuvor. Auffällig sei, dass die ermittelten Daten zur Anlagenzahl und der installierten Leistung niedriger seien, als von den Fachverbänden angegeben, was vermutlich an Fehlern bei der Dokumentierung der Anlagenstilllegung liege.
Der Artikel berichtet über Stromlieferverträge (PPA, Power Purchase Agreement) und geht dabei zunächst auf die Natur der PPA-Verträge ein. Er erklärt, welche Vorteile sie für die erneuerbaren Energien gegenüber der staatlichen EEG-Förderung haben.
Der Artikel diskutiert über die derzeitigen Probleme auf dem deutschen Strommarkt, weil das heutige Marktdesign unzureichend auf die Klimaziele ausgerichtet werde. Um die Energiewende erfolgreich zu vollenden, brauche man mehr Synchronisierung zwischen den Märkten, politischen Steuerungsinstrumenten und den Klimazielen. Mit der Integration von Flexibilität im Gesamtsystem müsse man die negativen Strompreise in den Griff bekommen.
Es handelt sich um die Ergebnisse der jährlichen Serviceumfrage des Bundesverbands Windenergie (BWE) für das Jahr 2020. Befragt wurden knapp 450 Windkraftanlagenbetreiber:innen, die die Servicedienstleistungen ihrer Anlagen bewertet haben. Dabei bekamen die unabhängigen Servicedienstleister:innen eine höhere Note als die Anlagenhersteller:innen, ein ständiger Trend durch die Jahre. Jedoch habe sich trotz der Pandemie die Servicequalität der Anlagenbauer:innen sogar leicht verbessert.
Der Beitrag kritisiert das Fehlen einer Repowering-Strategie von Seiten der Bundesregierung. Da ein Anlagenvolumen von rund 15 GW in den nächsten Jahren aus der EEG-Vergütung falle, wird gefordert, so viel Repowering wie möglich zu nutzen, damit die Windenergie ihre Ausbauziele erreichen könne. Es werden dabei konkrete Vorschläge genannt, die in einer Repowering-Strategie integriert sein sollten.
Der Beitrag behandelt Problematiken der festinstallierten sowie der schwimmenden Offshore-Windkraft. Mithilfe des deutschen Schiffregisters solle bei Letzterer Rechts- und Investitionssicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf hoher See hergestellt werden. Die Errichtung von festinstallierten Offshore-Windparks außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sei sachenrechtlich kritisch, aber auch schwimmende Windkraft bringe reihenweise ungeklärte Rechtsfragen.
Der Leitfaden "Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen" der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) sowie des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) soll eine verlässliche und praxisorientierte Handhabung und Überprüfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen ermöglichen.
Der Leitfaden beinhaltet u.a.:
Der Beitrag gibt einen Überblick über Neuregelungen im EEG 2021. Die Autorin geht dabei insbesondere auf Änderungen für die Solarenergie ein, wie beispielsweise die Trennung in Segmente, die Steigerung der Gebotsgröße auf 20 MW und die Erweiterung der Flächenkulisse. Im Bereich der Windenergie werden u.a. der eingeführte Korrekturfaktor, die Südquote und die finanzielle Beteiligung von Kommunen beleuchtet.
Das vorliegende Arbeitspapier des Bundesverbandes Windenergie stellt konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen vor, die das Repowering alter Anlagen wesentlich erleichtern sollen. Es wurde insgesamt 17 Änderungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz, das Naturschutzgesetz und das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgelegt. U.a. empfiehlt der Bundesverband:
Das Hintergrundpapier „EEG 2021: Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land“ in der 6. Auflage der Fachagentur Windenergie an Land - gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Projektträger Jülich (PtJ) - behandelt das Ausschreibungssystem zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land.
Der Aufsatz behandelt Neuerungen im Bereich der Windenergie-Ausschreibungen. Er kritisiert die kurzfristige Änderung des § 28 EEG 2021, welcher ein gravierendes Hemmnis für den Ausbau von Windenergie an Land darstelle. Auch der Konflikt zwischen Naturschutz und Ausbaubeschleunigung sowie die fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen seien Bremsen für den Ausbau der Windkraft.
Achter Monitoring-Bericht „Die Energie der Zukunft“ für die Berichtsjahre 2018 und 2019 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des EnWG und EEG (s. Anhang).
Die Autorin befasst sich mit der Stagnation im deutschen Offshore Windmarkt. Demnach wird 2021 keine einzige neue Offshore-Windkraftanlage in Deutschland errichtet und auch für die kommenden Jahren wird nur ein Zubau von wenigen Hundert Megawatt erwartet. Im Beitrag werden daher zusätzliche Ausschreibungen gefordert, die dringend nötig seien, um Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste zu verhindern.
Die Autoren evaluieren den Erfolg des Ausschreibungssystems im EEG. Während bei der Solarenergie eine hohe Wettbewerbsintensität und hohe Realisierungsraten festgestellt worden seien, seien die Ausschreibungen für Onshore-Windkraft sowie für Biomasseanlagen regelmäßig unterzeichnet gewesen.
Die Studie berichtet über die große und stets wachsende Finanzblase, die im Bereich konventioneller Energiewirtschaft seit Jahren existiere. Die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke seien seit rund 10 Jahren stark unterschätzt, da alle früheren Analysen und Rechnungen von einer zu hohen Zahl an Volllaststunden ausgingen. Die Autoren zeigen, dass die unterstellten Volllaststunden konventioneller Stromerzeugen nicht nur in Zukunft unerreicht sein werden, sondern bereits im letzten Jahrzehnt wesentlich tiefer als erwartet lagen.
Der Beitrag befasst sich mit der Weiternutzung von Windkraftanlagen nach ihrer regulären Nutzungsdauer von 20 Jahren in Marokko und entlang der Westküste Afrikas. Die Windkraftanlagen würde dort insbesondere Dieselgeneratoren und Gaskraftwerke ersetzen. Dabei sei das Windangebot in der Region sehr gut, jedoch würden die Projektierer aufgrund von fehlender Infrastruktur insbesondere vor netzseitige Herausforderungen gestellt. Zusätzlich müssten Ersatzteile und Ersatzrotorblätter immer auf Vorrat vor Ort gelagert werden.