Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.
Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.
Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.
Näheres können Sie in dem
Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.
Der Autor beschreibt in seinem Artikel den Stand der sich in Vorbereitung befindenden Ausschreibungen für Windenergie, wobei er seinen Fokus auf Offshore-Windparkprojekte legt.
Die Energietechnische Gesellschaft im
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Anforderungen hinsichtlich der nachträglichen Flexibilisierung älterer Windenergieanlagen zur Netzstützung ein, die sich aus der im März 2015 in Kraft getretenen neuen Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) ergeben.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aus §§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. mit dem Einspeisevertrag durch Aufrechnung gem. §§ 387, 389 BGB teilweise erloschen ist (hier: vernein
Die Autorin stellt die neunte Revision der Technischen Richtlinie 6 »Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen« (TR6) der Fördergemeinschaft Wind (FGW) vor. Wichtige Änderungen beträfen die Repräsentativität von Vergleichsanlagen und Windmessungen, die Anwendung von Fernerkundungsmethoden sowie die Berechnung von Mindererträgen.
Zu der Frage, ob entstehende Mehrkosten von 23,06 Prozent bei der Wahl eines anderen als dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Netzbetreiber unter Inkaufnahme von Maßnahmen des Netzausbaus noch wirtschaftlich zumutbar sind (hier: bejaht. Die realisierte Variante sei die wirtschaftlich und technisch günstigste Anschlussstelle, obwohl sie in Luftlinie nicht die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist. Jedoch habe der Anlagenbetreiber sein Recht zur Wahl eines anderen Netzverknüpfungspunktes nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt.
Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismusverordnung - AusglMechV)
vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146), in Kraft getreten am 20. Februar 2015.
Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV) vom 17. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2.
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in der vorliegenden Würzburger Studie, welche allgemeinen planungs- und genehmigungsrechtlichen Grundlagen als Anknüpfungspunkte für Präqualifikationsmerkmale bei Ausschreibungen für Windenergie an Land dienen könnten und unterstützt so die Erstellung der »Marktanalyse Windenergie an Land«. In der Studie wird das vorläufige Ergebnis des Analyseprozesses zum Gesamtplanungsrecht, der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie zum Genehmigungsrecht, dargestellt.
Wesentliche Ergebnisse der Studie sind:
Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV)
Grundsätzlich nein, es sei denn
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin stattfand.
Dieser Beitrag behandelt mögliche Haftungsrisiken, welche Betreibern von Offshore-Windenergieanlagen sowie den zuständigen Netzbetreibern im Falle von Netzunterbrechungen entstehen können. Anhand eines exemplarischen Beispiels werden mögliche Ansprüche beteiligter Akteure aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.
Die Clearingstelle EEG hat am 15. Mai 2015 ihren Hinweis zu dem Thema „Netzverträglichkeitsprüfung“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss zur Konsultation vom 28. Mai 2013, die Stellungnahmen zur Konsultation, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt.
Die Clearingstelle EEG hat am 30. April 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands e.V. eingegangen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast um
Der Autor setzt sich kritisch mit dem im Herbst 2014 von der Agora Energiewende vorgestellten Konzept für ein »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« auseinander. Nach Ansicht des Autors greife das Konzept zu kurz, da es nicht über einen Anteil von 50% Erneuerbaren hinausdenke, die Erneuerbaren Energien Anlagen in ein fossil geführtes System einfüge und zu hohem technischen und bürokratischem Aufwand führe.
Der Autor stellt den Stand der Diskussion zur technischen Harmonisierung der europäischen Netze vor und diskutiert die zunehmenden Anforderungen bezüglich Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen.
Die vom Ökoinstitut im Auftrag der Agora Energiewende erstellte Studie »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« schlägt ein Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign vor.