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Empfehlung 2017/37– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/37

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 31.

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Textfassung vom:

Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 5a des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S.

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Empfehlung 2017/11– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/11

Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.

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Fachgespräch

Am Mittwoch, den 3. Mai 2017 fand das 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG - und zugleich der Festakt zu ihrem zehnjährigen Jubiläum statt.

 

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).

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Aufsatz

Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Der Wortlaut der Regelung zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat sich im EEG 2017 gegenüber den Vorgängerfassungen geändert.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.

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Rechtsprechung– C-4/16
Aktenzeichen: C-4/16

Leitsatz des Gerichts:

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Fachgespräch

Der Markt für Speicher - auch im Zusammenspiel mit EEG-Anlagen - wächst weiterhin stetig. Gleichzeitig sind nach wie vor viele Fragen offen, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG von Expertinnen und Experten aus technischer und rechtlicher Sicht beleuchtet wurden.

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Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:

Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)

Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023

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Empfehlung 2016/32– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Studie

Die Studie des Helmholz Zentrums, der Universität Leipzig und der Luleå University of Technology untersuchen ob der häufig geforderte technologieoffene Ansatz für die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen der erneuerbarer Energien als zielführend anzusehen ist. Hierbei wird am Beispiel Deutschlands aufgezeigt, warum eine Förderung spezieller Technologien deutliche ökonomische Vorteile bieten kann.

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Fachgespräch

Am 5. Dezember 2016 fand das 25. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Vergütung nach § 40 Absatz 2 EEG 2014 (und nachfolgende Fassungen) kann geltend gemacht werden, sofern die Wasserkraftanlage

  • vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurde

und

  • das Leistungsvermögen der Anlage durch eine wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme erhöht wurde

oder

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Schiedsspruch 2016/45– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/45

In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob der Strom, der in

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Votum 2016/44– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:

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Aufsatz

Die Autorin gibt in Ihrem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten zulassungsrelevanten Vorschriften für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach einer Einführung in den Themenkomplex werden hierbei die Zulassungsvoraussetzungen, wie die bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, geschildert. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnen Erkenntnissen in den Schlussbemerkungen festgehalten und ein Ausblick auf die Regelungen des EEG 2017 gegeben. 

 

 

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Aufsatz

Der Autor widmet seinen Beitrag der Registrierung von Genehmigungen nach § 4 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV). Hierbei gibt er zunächst eine thematische Einführung und beschreibt dann, welche Anlagen einer registrierungspflichtigen Genehmigung bedürfen.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.

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Gesetz
Textfassung vom:

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG 2014  |  EEG 2017  |

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Empfehlung 2017/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/27

Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.

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