Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigt einer Wasserkraftanlage gem. § 23 EEG 2009 eine wesentliche ökologische Verbesserung aufgrund einer Fischaufstiegsanlage, woraufhin die Beklagte der Anlagenbetreiberin die erhöhte Vergütung bezahlte.
Der Autor beschreibt das Jahr 2020 aus der Sicht der Energieversorgung.
Zunächst lobt er allgemein, dass die deutsche Energiewirtschaft gut auf die Corona-Pandemie vorbereitet gewesen sei. Im Gassektor habe währenddessen der Gastransit aus Russland und der Ukraine im Vordergrund gestanden. Zwar habe es wichtige Einigungen gegeben, jedoch sei das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 weiterhin streitig.
Die Autoren geben einen ersten Überblick und Einschätzungen zum Regierungsentwurf des EEG 2021. Sie erläutern den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die zentralen Ziele und Motive des Gesetzgebers.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
Auf Ersuchen des Landgerichts Görlitz hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das vom Umweltgutachter erstellte Umweltgutachten den Anforderungen an eine Bescheinigung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG genügt (im Ergebnis verneint). Insbesondere wurden die folgenden Fragen geklärt:
Das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand im Tagungszentrum des Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin als Liveübertragung online statt.
Leitsätze:
Die Studie Stromnetz 2050, erstellt von der TransnetBW GmbH, behandelt essentielle Fragen der Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich des Energiesystems im Jahr 2050 und welche Anforderungen an das Übertragungsnetz gestellt werden.
Identifikation geeigneter Standorte zur Konvertierung von erneuerbarer Energie in grünen Wasserstoff
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die von Thyssengas in Zusammenarbeit mit dem ie3 der TU Dortmund entwickelte Methode zur Identifikation und Bewertung geeigneter Standorte zur Konvertierung von EE-Strom in grünen Wasserstoff. Sie erläutern zunächst das Verfahren und gehen dabei auf die Standortfaktoren zur Herstellung grünen Gases und die Infrastrukturmodelle zur Abbildung der Sektorkopplung ein.
Das Impulspapier „Einführung und Regulierung nachhaltiger Power-to-X-Technologien“ von Energy Brainpool, im Auftrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. im Rahmen des Kopernikus-Projekts P2X, gefördert durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung), untersucht verschiedene energiepolitische Handlungsansätze für einen Markthochlauf von Power-to-X-Anlagen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:
Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der vorliegende Beitrag schafft den Lesern einen Überblick auf den weltweiten Stand regenerativer Energien in der gesamten Stromerzeugung. Die Daten werden technologie-, sowie länder- bzw. kontinentenspezifisch dargestellt. Betrachtet werden die wichtigsten Werte wie installierte Leistung, produzierte Strommenge, Stromerzeugungskosten und andere. Mit einem Anteil an der weltweiten Stromproduktion von 26 % befinden sich erneuerbare Energien heutzutage auf dem zweiten Platz nach Kohleverstromung (36,4 %).
Um dem Klimawandel zu begegnen hat sich die Bundesregierung durch internationale Vereinbarungen das Ziel gesetzt und durch europäisches Recht auch dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu vermindern und den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Darüber hinaus ist es außerdem das Ziel der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, auch in Hinblick auf die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen.
Der Aufsatz handelt von der Idee von Hans-Josef Fell — einem der Väter des EEG —, bei Anlagenkombinationen und vordefiniertem Lastgang eine 8 Cent Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde zu bezahlen. Derzeit biete das EEG nur Investitionsanreize für Einzelanlagen, deswegen schlägt er eine Kombikraftwerksvergütung (KKV) vor.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1
Irena (International Renewable Energy Agency) veröffentlichte im Juni zum dritten Mal ihre Studie "Renewable power generation costs in 2019", in der sie die Kosten der erneuerbaren Technologien im vergangenen Jahrzehnt unter die Lupe nimmt. Die Kosten seien extrem gefallen und unterböten bereits die günstigsten Kohlekraftwerke. Die Erneuerbaren Energien böten daher eine Lösung sowohl für kurzfristige ökonomische Bedürfnisse als auch für mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele.
Die Autoren der Studien wagen in der Studie "Stromnetz 2050" einen Ausblick auf ein kostenoptimiertes und sektorengekoppeltes Energiesystem in Deutschland und Europa für das Jahr 2050, welches eine 90-prozentige Kohlenstoffdioxid-Reduktion in den Sektoren Strom, Transport, Wärme und Gas als Voraussetzung annimmt. Ausgewertet wurden hierfür die Netto-Nennleistungen verschiedener Erzeugungs-, Speicher- und Umwandlungstechnologien sowie die dafür optimierten Netto-Übertragungskapazitäten.