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Suche in Modernisierung/Ertüchtigung

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Rechtsprechung– 3 U 384/20
Aktenzeichen: 3 U 384/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Leitsätze

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Stellungnahme 2021/27-V/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/27-V/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2009 § 23

Auf Ersuchen des Amtsgerichts Mainz hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das vom Sachverständigen [...] erstattete Gutachten als Nachweis im Sinne des § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG geeignet ist (im Ergebnis verneint); insbesondere: ob folgende, von der Klägerin vorgetragene Mängel am Gutachten vorliegen:

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Aufsatz

Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 15. Juni 2021 im Harnack-Haus in Berlin stattfand.

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Rechtsprechung– 31 O 78/20
Aktenzeichen: 31 O 78/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin einer Wasserkraftanlage modernisierte ihre Anlage, um den ökologischen Zustand des genutzten Gewässers zu verbessern und um die erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG 2009 zu erhalten. Ein Umweltgutachter bestätigte ihr mit einer Bescheinigung diesen Anspruch gegenüber der Klägerin, welche die erhöhte Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiberin zahlte. Die Klägerin zweifelt die Bescheinigung an und fordert die erhöhte Vergütung zurück.

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Rechtsprechung– 4 U 219/20
Aktenzeichen: 4 U 219/20

Sachverhalt: Mit der Installation einer Fischabstiegsanlage modernisierte eine Anlagenbetreiberin ihre Wasserkraftanlage, womit sie mit der Bescheinigung durch einen Umweltgutachter in den Genuss einer erhöhten Vergütung kam. Die Klägerin zahlte zunächst die erhöhte Vergütung, änderte im Nachhinein aber ihre Ansicht bezüglich der Bescheinigung und verlangte die Rückzahlung der zu viel gezahlten EEG-Vergütung.

Ergebnis: Bejaht.

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Fachgespräch

Das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin im Harnack-Haus,
Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, Ihnestraße 16-20, 14195 Berlin-Dahlem und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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Stellungnahme 2021/5-V/Stn und 2021/5/2-V/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Hildesheim hat die Clearingstelle zunächst eine Teilstellungnahme u. a. zu den Fragen abgegeben,

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Aufsatz

Die Autorin und der Autor stellen in Ihrem Beitrag die Empfehlung 2019/8 vor, in dem geklärt wurde, ob ein Recht auf kaufmännisch bilanzielle Weitergabe auch für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100

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Rechtsprechung– 5 U 183/20
Aktenzeichen: 5 U 183/20

Sachverhalt: Das Urteil befasst sich mit der erhöhten Einspeisevergütung eines Wasserkraftwerks nach dem EEG 2009. Es handelt von dem Bewirtschaftungsziel der Mindestwasserführung gem. § 23 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 lit.

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Rechtsprechung– 7 O 33/19 KfH
Aktenzeichen: 7 O 33/19 KfH

Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigt einer Wasserkraftanlage gem. § 23 EEG 2009 eine wesentliche ökologische Verbesserung aufgrund einer Fischaufstiegsanlage, woraufhin die Beklagte der Anlagenbetreiberin die erhöhte Vergütung bezahlte.

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Stellungnahme 2020/31-V/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/31-V/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2009 § 23

Auf Ersuchen des Landgerichts Görlitz hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das vom Umweltgutachter erstellte Umweltgutachten den Anforderungen an eine Bescheinigung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG genügt (im Ergebnis verneint). Insbesondere wurden die folgenden Fragen geklärt:

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Rechtsprechung– 4 U 18/20
Aktenzeichen: 4 U 18/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Leitsätze:

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Votum 2020/38-V– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/38-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:

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Rechtsprechung– 6 O 190/19
Aktenzeichen: 6 O 190/19
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.

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Votum 2020/20-V– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/20-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.

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Rechtsprechung– 1 O 259/18
Aktenzeichen: 1 O 259/18
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Wasserkraftanlage, die sie 2010 mit einem neuen Feinrechen ausstatten ließ. Ein Gutachter bestätigte daraufhin, dass die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung des Stroms wegen ökologischer Verbesserungen einfüllt seien. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte trotz Zweifeln am Gutachten die erhöhte Vergütung zunächst aus.

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Votum 2019/54– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/54
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Strom, der in einer Wasserkraftanlage erzeugt wird, mit der erhöhten Vergütung gemäß § 23 Abs. 5 EEG 2009 vergütet wird. Insbesondere war zu klären, ob hinsichtlich der Maßnahme zur Erhöhung des Mindestwasserabflusses aus dem Jahr 2010 die Voraussetzungen einer ökologischen Modernisierung vorliegen (im Ergebnis bejaht). 

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Schiedsspruch 2019/33– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/33

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob sich die EEG-Umlage für den in der Turbine der Schiedsklägerin erzeugten und von der Schiedsklägerin selbst verbrauchten Strom auf null gemäß § 61f EEG 2017 bzw. § 61d EEG 2017 a.

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Rechtsprechung– 13 K 6520/16
Aktenzeichen: 13 K 6520/16

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte die insbesondere in Ziffer 1 ihres Aufsichtsbescheids aufgeführten Bemängelungen:

a) die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 EEG 2009 müssten im Gutachten dokumentiert werden,

b) die Wesentlichkeit einer Verbesserung könne nicht schon bei jeder Modernisierungsmaßnahme angenommen werden, sondern erst dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme in einem möglichst umfänglichen Maße ausgeschöpft würden

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Rechtsprechung– 30 U 4/18
Aktenzeichen: 30 U 4/18

Leitsätze: 

1. Zu den Anforderungen an die Bescheinigung eines Umweltgutachters nach § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009.

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Schiedsspruch 2018/31– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/31
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 40

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedskläger ihre Wasserkraftanlagen ertüchtigt und seit Abschluss der Ertüchtigungsmaßnahme gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß § 40 Abs. 2 EEG 2017 für den jeweils in ihren Anlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Strom haben (im Ergebnis bejaht).

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die erweiterte Zuständigkeit der Clearingstelle (seit dem 1. Januar 2018 auch für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein.

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