Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Der Autor beleuchtet die Zunahme an Modernisierungen für ausgeförderte Windenergieanlagen - dem sogenannten Repowering - in Deutschland. Große Windparks mit Altanlagen könnten durch neue leistungsstärkere Anlagen ausgetauscht werden. Durch Weiterbetriebsgutachten werte man bereits genutzte Flächen wirtschaftlich auf. Auch der mit dem Abbau von Windenergieanlagen verbundene Fortschritt im Recycling-Markt führe zu immer mehr Wachstum, zudem erarbeite man eine DIN-Norm für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen.
Der Aufsatz betrachtet den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land die aus der EEG-Vergütung gefallen sind. In der aktuellen Marktlage böten die Erlöse am Spotmarkt eine gute Rentabilität, jedoch seien diese durch die Ukraine Krise mit hohem Risiko behaftet. Power-Purchase-Agreements (PPA) könnten, wenn doch unwirtschaftlicher, eine sichere Alternative für den Weiterbetrieb von Altanlagen bieten.
Der Autor befasst sich mit aktuellen Marktwerten von PV-Anlagen, insbesondere solchen Anlagen die unter einer installierten Leistung von 100 kW liegen. Dazu geht er weiter auf die Menge der EEG-Vergütung für die Photovoltaik und den daraus erzeugten Strom ein.
Die Autorinnen befassen sich mit dem Einfluss der Netzentgelte auf den Zubau der PV-Anlagen von Haushalten in Deutschland. Weiterhin analysieren sie, wie sich die Netzentgelte durch einen steigenden Zubau von PV-Batteriesystemen in deutschen Haushältern verändern könnten.
Der Autor betrachtet die Möglichkeiten PV-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher wirtschaftlich zu gestalten. Diese Anlagentypen könnten durch Innovationsausschreibungen in Verbindung mit einem Power-Purchase-Agreement (PPA) und dem Tätigwerden auf dem Regelenergiemarkt ihre Wirtschaftlichkeit entfalten.
Der Autor stellt in diesem Aufsatz eine detaillierte Vergütungsbetrachtung einer Biogasanlage auf. Gerade die Kombination von der Flexibilitätsprämie in der 1. Vergütungsperiode mit dem Flexzuschlag in der 2. Vergütungsperiode solle eine hohe Wirtschaftlichkeit erbringen. Es sei wichtig nachhaltige Investitionen mit einem weiten Blick in die Zukunft zu tätigen um die Wirtschaftlichkeit der Anlage abzusichern.
Der Artikel beleuchtet die Einführung der Differenzverträge durch die kommende EEG-Reform 2023 für Windenergieanlagen auf See. Das Modell der Differenzverträge biete weiterhin einen über Ausschreibungen ermittelten anzulegenden Wert für den gesamten Vergütungszeitraum und der erzeugte Strom wird direkt vermarktet.
Die Autorin befasst sich mit der neuen Möglichkeit von Kommunen sich finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Diese Maßnahme fördere die Akzeptanz von erneuerbaren Energien und verschiedene Kommunen nutzten sie bereits. Sehr wirtschaftlich sei es, wenn Kommunen sich am Projekt beteiligen indem sie ein Grundstück zur Verfügung stellen.
Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten (Freiflächenanlagenverordnung - FFAVO)
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entwicklung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Erläutert wird die Erweiterung des Anwendungsbereiches sowie die für den Anspruch auf EEG-Vergütung erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungserfordernisse.
1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekannt gemacht. Das Ausschreibungsverfahren befasst sich mit Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen der Gesetzesnovelle zur Einführung der Erneuerbaren-Energien in das Redispatch 2.0-Regime seit dem 1. Oktober 2021 und deren finanzielle Folgen für Direktvermarkter. Netzbetreiber müssten nunmehr Maßnahmen des Redispatch unentgeltlich bilanziell ausgleichen. Beleuchtet werde deshalb die Frage nach der Vergütung dieser gutgeschriebenen Strommengen.
Das Fraunhofer ISE hat im Auftrag von Greenpeace die Kurzstudie "Solaroffensive für Deutschland - Wie wir mit Sonnenenergie einen Wirtschaftsboom entfesseln und das Klima schützen" veröffentlicht. Entkräftet werde unter anderem das Argument, dass die Energiewende scheitere, da sich der Strombedarf nicht aus Wind- und Solarstrom decken ließe. Weiterhin wird ein Überblick über die praktisch erschließbaren Potentiale der Solarenergie gegeben.
Die Autorinnen befassen sich mit den auf die Bioenergie zukommenden Änderungen, die durch den neuen Koalitionsvertrag erwartet werden. Durch die Beseitigung von der endogenen Mengensteuerung und die Einführung der Südquote solle der Ausbau von Bioenergie gefördert werden. Gerade Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Energiewende und Umweltschutz sollen gestärkt werden.
Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.
Die vorliegende Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. stellt ein neues Strommarktdesign vor, welches die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) sowie deren benötigte Flexibilitäten sicherstelle.
Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.
Leitsätze:
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Der Autor untersucht die Konsequenzen aus dem BVerfG-Klimabeschluss (BVerfG, Beschl. v. 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18) für die folgende Gesetzgebung.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. November 2021 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. November 2021, so dass die Bekanntgabe am 07. Dezember 2021 als erfolgt gilt.
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.