Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2023
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.
Leitsätze:
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.
Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 27. Dezember 2022 als erfolgt gilt.
Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2022 als erfolgt gilt.
Der Tagungsbericht enthält einen Überblick über das 43. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, welches am 15. September 2022 in Berlin stattfand. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Thema „Das EEG 2023 – Fokus Windenergie“.
Die Autorinnen besprechen das Votum 2020/62-IV mit grundsätzlicher Bedeutung und die Schiedssprüche 2020/66-IV und 2020/67-IV der Clearingstelle EEG|KWKG zur Erneuerung und Neuinbetriebnah
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekanntgegeben. Das Ausschreibungsverfahren befasste sich mit Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen sondern Biogas zur Stromerzeugung nutzen, welches an anderer Stelle eingespeist wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.
Am 12. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022 und gilt damit am 19. Oktober 2022 als erfolgt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) nahm in den Jahren 2010 und 2011 zwei Biogas-Blockheizkraftwerke in Betrieb (Hofanlage 2010, Satellitenanlage 2011). Die Satellitenanlage erhielt 2013 eine immissionsschutzrechtlichte Genehmigung. Die Hofanlage benötigte zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, weil sie den Schwellenwert von 1 MW nicht überschritt. Im September 2013 wurde die Hofanlage auf über 1 MW entdrosselt und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Auf Ersuchen des Landgerichts Ulm hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob nach dem Sachverhalt ein Verstoß gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorliegt, aufgrund dessen sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers auf null reduziert (im Ergebnis verneint).
Leitsätze:
Solaranlagen, die die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zulassen, also sog. Agri-PV-Anlagen, sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c) und § 48
Solaranlagen, die auf Parkplatzflächen errichtet werden, sind nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. d)
Solaranlagen sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. e)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob nach der „Heilungsvorschrift“ des § 48 Abs. 1 Satz 2 i. V. m.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. August 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. August 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. August 2022, so dass die Bekanntgabe am 30. August 2022 als erfolgt gilt.