Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 12. November 2020 als reine Online-Veranstaltung stattgefunden hat. Hier wurden insbesondere die wichtigsten Kerninhalte des Entwurfes zum EEG 2021 diskutiert.
Die BNetzA hat die Zahlen der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2020.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches nunmehr als EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft trat (Urfassung).
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu beantworten, ob die Klärgasanlage der Anspruchstellerin, die in eine Kläranlage eingebunden ist, im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt.
Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigt einer Wasserkraftanlage gem. § 23 EEG 2009 eine wesentliche ökologische Verbesserung aufgrund einer Fischaufstiegsanlage, woraufhin die Beklagte der Anlagenbetreiberin die erhöhte Vergütung bezahlte.
Die Clearingstelle hatte in diesem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden, ob
Leitsätze des Gerichts:
Die Studie „The Case for a Wider Energy Policy Mix in Line with the Objectives of the Paris Agreement - Shortcomings of Renewable Energy Auctions Based on World-wide Empirical Observations“ der IET (International Energy Transition GmbH), der IZES gGmbH (Institut für Zu
Die Kritik am EEG-Entwurf lasse nicht nach. Vorgeworfen werden dem EEG 2021 falsche Annahmen, neue Hürden, überbordende Bürokratie und der ungewisse Weiterbetrieb zahlreicher Anlagen, deren Vergütung zum Jahresende auslaufe. Auch eine Vereinfachung von komplizierten Regelungen wie dem Mieterstrom sei nicht erfolgt.
Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.
Die Windkraft-Industrie hoffe für 2021 wieder vermehrt auf Investitionen, nachdem politische Eingriffe die Windkraft bundesweit ausgebremst hätten. Zwar werde die Windkraft nach wie vor durch unsachliche Natur- und Vogelschutzvorgaben sowie zu große Sicherheitsabstände um Flugradare gehemmt, 2020 seien aber wieder mehr Projekte genehmigt worden. Ferner würden neue Technik, Auslandsmärkte und Nutzungskonzepte die Branchenstimmung verbessern. Für 2021 arbeite man auch an Hybridanlagenparks mit verstetigter Energieerzeugung.
Die Autoren geben einen ersten Überblick und Einschätzungen zum Regierungsentwurf des EEG 2021. Sie erläutern den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die zentralen Ziele und Motive des Gesetzgebers.
Die Autorin sieht im EEG 2021 einen ersten Schritt zur Erreichung der Klimaziele 2030 bzw. 2050. Allerdings bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Biogas und Biomethan ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten können.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. November 2020 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war jeweils der 1. November 2020.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand im Tagungszentrum des Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin als Liveübertragung online statt.
Leitsätze:
Aufsatz beschreibt die Gesetzgebungsphase zum neuen EEG 2021. Dabei behandelt er Gebotshöchstwerte in Ausschreibungen und deren Volumina, die Stärkung der Flexibilisierung, Güllevergärung und weitere neue Herausforderungen. Es herrsche ein reger Austausch zwischen Politik und Praxis.
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Zahlung der Marktprämie einer Solaranlage auf dem Gelände einer abgerissenen Fabrik.
Die BNetzA hat die Zahlen der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2020.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des